Erstellt am 26.09.2011 um 04:26 Uhr von azrael
dass sollte eigentlich in der BV stehen. ihr habt doch sicher eine dazu.. so ein schichtsystem muss ja irgendwo regelmentiert sein, oder? laut Urteil: Az: BAG 1 ABR 69/85 ist der TV ebenfalls zu beachten.
ansonsten mal Urteil: Az: BAG 1 ABR 46/88 durchlesen (beide hier unter Urteile & Gesetze zu finden).
lg
Erstellt am 26.09.2011 um 07:41 Uhr von gironimo
Also den Bertiebsrat kann man doch nicht zwingen - man kann sich mit ihm nur einigen (ggf über die E-Stelle). Und wenn der BR zustimmt und auch die sonstige Regeln (ArbZG über Sonn- und Feiertage) eingehalten wurden, dann wird bei Euch auch an Feiertagen gearbeitet.
Wären natürlich noch die Tarifverträge zu beachten - aber ich denke, dass wurde bei Eurer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit schon alles berücksichtigt.
Erstellt am 26.09.2011 um 10:14 Uhr von Kurzarbeiter
Hier sollte (müsste) der BR auf alle Fälle prüfen ob die Zustimmung der zuständigen Börder für Feiertagsarbeit, also die Arbeit an diesem genauen Tag, vorliegt. Automobilproduktion dürfte wohl nicht unter die Ausnahme des ArbZG betreffend Sonntags-/ Feiertagsarbeit fallen. Also genau prüfen ob eine Erlaubsnis vorliegt und was sie beinhaltet.
Erstellt am 26.09.2011 um 11:33 Uhr von Cookies
Also wenn Ihr jetzt 7/2 arbeitet, wie viele Stunden sind denn das überhaupt täglich? Habe ich das überhaupt richtig verstanden? 7 Tage arbeiten 2 Tage frei um Überstunden zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn ich mal so auf dem kalender schaue, arbeitet Ihr dann monatlich 23 - 24 Arbeitstage? Nicht gerade Familienfreundlich! Nehmen wir mal eine 7 Stunden Schicht, dann wären das wöchentlich 49 Stunden, bei 8 Stunden natürlich entsprechend mehr! Was habt Ihr denn für eine wöchentliche Arbeitszeit im TV zu stehen?
Erstellt am 26.09.2011 um 15:49 Uhr von eveline
Cookies
Wieso müssen/sollen hier Überstunden anfallen? Es kommt doch einfachnur darauf an wie viel täglich gearbeitet wird. Weiter ist ja nicht es zwingend so, dass die AN auch an den 7 Tagen arbeiten.
Erstellt am 26.09.2011 um 16:50 Uhr von Cookies
Naja, ich fragte ja ob ich ihn richtig verstanden habe, denn wenn es ein Schichtroster von 7/2 ist, darf man davon ausgehen das auch an 7 Tagen hintereinander gearbeitet wird ;) Und wenn täglich 7 Stunden, bei 8 Stunden natürlich entsprechend mehr, gearbeitet wird und im TV steht eine 37,5 Std. Woche, dann fällt hier ganz sicher Mehrarbeit an, die dann, sollte es ein Zeitkonto geben, a) durch Abbummeln abgebaut werden sollen und b) zu denen es keine z.B. 25% Mehrarbeitszuschläge mehr geben würde, die aber angefallen wäre wenn es keine solche Regelungen geben würde, oder? Somit wären einerseits die 7/2 Roster sehr familienunfreundlich und andererseits ein fettes Minus in den Taschen der Beschäftigten ;)
Das erinnert mich doch sehr stark an unseren ehemaligen BR, der genau solch eine dämliche Regelung - abgesehen von der 7/2 Regelung - für uns damals aushandelte und für den ich ihn heute noch ein Stuhl in den Mund stellen könnte :))