Erstellt am 31.07.2020 um 07:44 Uhr von seehas
Ich nehme an, es handelt sich dabei nicht um einen Feiertag der als gesetzlicher Feiertag in Deutschland oder in dem betreffenden Bundesland definiert ist?
In diesem Fall muss gearbeitet werden. Wer nicht arbeiten möchte muss Überstunden abfeiern oder Urlaub nehmen. Es sei denn im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag ist etwas davon abweichendes vereinbart.
Erstellt am 31.07.2020 um 19:20 Uhr von UliPK
Man hat einen Anspruch auf Freistellung ohne einen Urlaubstag dafür opfern zu müssen, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für die Freistellung jedoch nicht.
Wenn du es etwas genauer haben möchtest, dann lese das mal dazu:
https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog/religioese-feiertage-im-arbeitsverhaeltnis-zwingen-zuckerfest-co-zur-freistellung