ein Kolege von mir hat an einem Feiertag, eine Sonderschicht, von 6-14 Uhr gearbeitet (Allerheiligen).
der Feiertag ist ein bezahlter freier Arbeitstag. Für Arbeit am Feiertag gibt es einen
Zuschlag von 150 %. Der Arbeitgeber hat ihm für diesen Tag nur den Zuschlag und den gesetzlichen Lohn bezahlt,=250%. Die geleisteten Arbeitsstunden an diesem Tag wurden nicht Gutgeschrieben und nicht Ausbezahlt. Nach meiner Berechnung muss er 100% für den Feiertag bekommen, plus die Arbeitszeit für diesen Tag, plus 150% Zuschlag, =350%.
Frage: Wie ist die Rechtslage, und wo kriegt mann das Schwarz auf Weiss?
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