Arbeit an Feiertagen
Hallo an alle ein Kolege von mir hat an einem Feiertag, eine Sonderschicht, von 6-14 Uhr gearbeitet (Allerheiligen). der Feiertag ist ein bezahlter freier Arbeitstag. Für Arbeit am Feiertag gibt es einen Zuschlag von 150 %. Der Arbeitgeber hat ihm für diesen Tag nur den Zuschlag und den gesetzlichen Lohn bezahlt,=250%. Die geleisteten Arbeitsstunden an diesem Tag wurden nicht Gutgeschrieben und nicht Ausbezahlt. Nach meiner Berechnung muss er 100% für den Feiertag bekommen, plus die Arbeitszeit für diesen Tag, plus 150% Zuschlag, =350%. Frage: Wie ist die Rechtslage, und wo kriegt mann das Schwarz auf Weiss?
Community-Antworten (3)
03.12.2007 um 21:46 Uhr
@Zucker, Tarifvertrag IG Metall?
03.12.2007 um 21:49 Uhr
@Zucker Ich glaube, da war der "Wunsch der Vater des Gedankens", oder? 250% sind absolut okay - und kein weiterer Ausgleichstag.
05.12.2007 um 01:13 Uhr
hi,
bei uns (einzelhandel) gibt es bei feiertagen auch die 150% regelung im tarif.
damit wird gemeint:
mitarbeiter bekommt die normale arbeitszeit plus den zuschlag
z.b.
8 stunden arbeitszeit 150% von 8 stunden = 12 stunden = 20 stunden
deiner berechnung nach würde er 100 prozent einfach so bekommen. die 150% sind ja wegen dem feiertag.
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