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Arbeit am Feiertag

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Damitolu
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage. Darf der AG einzelne Mitarbeiter oder ganze Abteilungen zur arbeit an Feiertagen auffordern bzw. "zwingen"? Unter der Annahme das darüber nichts im Arbeitsvertrag steht. Es gibt Mitarbeiter, die haben eine Klausel zu Arbeit an Feiertage im Vertag stehen. Vielen Dank für eure Hilfe.

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Community-Antworten (7)

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celestro

01.04.2019 um 02:30 Uhr

"Unter der Annahme das darüber nichts im Arbeitsvertrag steht. Es gibt Mitarbeiter, die haben eine Klausel zu Arbeit an Feiertage im Vertag stehen."

Na was nun? Steht was drin, oder nicht? Wenn ein AN im Vertrag stehen hat, das er ggf. auch am Feiertag arbeiten muß und er hat es unterschrieben, dann gilt das normalerweise auch.

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Damitolu

01.04.2019 um 09:02 Uhr

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Betroffenen Abteilung gibt es AN die haben die "Arbeit an einem Feiertag" im Vertrag stehen und andere aus der Abteilung eben nicht. Hab ich richtig verstanden, nur wer es im Vertrag stehen hat, kann verpflichtet werden?

R
rtjum

01.04.2019 um 09:50 Uhr

zunächst mal habt Ihr einen Betriebsrat? um welche Art der Arbeit handelt es sich?

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kratzbürste

01.04.2019 um 10:20 Uhr

Wenn ihr der BR seid, kennt ihr doch sicherlich § 77 BetrVG. Und Kollektivrecht geht vor Individualrecht.

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ExBoMa

01.04.2019 um 10:39 Uhr

  1. Habt Ihr einen Betriebsrat? Ja, dann weiter mit 2. Nein, dann gründet so schnell wie möglich einen, um dann mit 2 weiterzumachen.

  2. Habt Ihr eine BV zu dem Thema? Ja, dann schaut, was dort definiert ist. Ihr seid auf jeden Fall in der Mitbestimmung und die BV ist einzuhalten. Nein, dann seid Ihr trotzdem in der Mitbestimmung und könnt entsprechende Gespräche mit der AG Seite aufnehmen. Die Feiertagsarbeit ist auf jeden Fall zustimmungspflichtig, egal, was in den Verträgen steht. Ihr solltet dann aber unbedingt eine BV abschließen.

Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Mitbestimmungsrechte: (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ……. 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; …….

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Damitolu

01.04.2019 um 22:08 Uhr

Hallo, vielen Dank für die vielen schnellen Antworten.

@kratzbürste Kannst du mir das bitte erläutern?

@ExBoMa Wir haben ein BR. Frisch u. Unerfahren, ich gehöre dazu. Es gibt noch keine BV dazu. Feiertags Arbeit ist mitbestimmungspflichtig und muss mit dem BR abgestimmt werden. Egal was der einzelne AN im Vertrag stehen hat. Richtig? Arbeitsplatz: Schwimmbad, Spa, Touristeninformation, Campingplatz.

E
ExBoMa

02.04.2019 um 11:11 Uhr

OK, ich gehe mal davon aus, dass ihr in einer Branche tätig seid, in der Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit einfach dazugehört. (wie z.B. Krankenhäuser, Gastronomie, Tankstellen etc.) Ich glaube, verhindern könnt Ihr das nicht. Aber: Eure Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass die Zuteilung auf alle MA gerecht verläuft. Des weiteren könnt ihr Rahmenbedingungen festlegen, wie die Verteilung (vom Prozess her) verläuft. Bei solchen Themen habe ich nicht viel Erfahrung, aber vielleicht weis ja jemand hier im Forum, wo man z.B. Muster-BVs, die hier passen könnten, erhalten kann. (Schlagwort: Wochenendarbeit, Dienstpläne, Schichtarbeit...) Es sollte auf jeden Fall eine BV dazu verhandelt werden. Wenn Ihr ein neuer BR seid, müsst Ihr so schnell wie möglich Schulungen besuchen! Dort trifft man auch auf andere Betriebsräte, die Euch vielleicht eine BV-Vorlage geben können. Die Arbeitsverträge haben hier m.E. keinen besonders großen Einfluss.

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