Guten Tag BR Kollegen,
wir, ein Betriebsrat mit 9 Mitgliedern haben einen Vorsitzenden der freigestellt ist.
Wie wir wissen hat der Arbeitgeber keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Freigestellten.
Aber wie sieht das mit dem Betriebsrat aus? Kann der Betriebsrat dem Freigestellten Vorsitzenden auferlegen was er zu tun hat? (Außer, den vom Gesetz auferlegten Pflichten, denen er nachkommt).
Oder ist der Freigestellte Vorsitzende nur zur Erfüllung der vom Gesetz auferlegten Pflichten verpflichtet und hat ansonsten Handlungsspielraum den er selbst bestimmen kann?
Vielleicht etwas dumm die Frage. Aber es geht mir nur um das Grundsätzliche.
Vielen Dank Julia