Erstellt am 14.09.2011 um 09:10 Uhr von galaxy
@aragon
Meines Wissens nach gab und gibt es KEINE Regelung die besagt, dass ein AN, der 50 Jahre und älter ist, keinen Nachtdienst mehr leisten muss. Dieses Gerücht hält sich schon seit Jahren in der Pflege, es ist und bleibt aber ein Gerücht.
Gesetzlich gibt es zumindest KEINE Nachtdienstbefreiung ab 50 Jahren.
Evtl. geht eine Nachtdienstbefreiung über das ArbZG, aber dies hast du ja schon selbst angesprochen und dieser Weg ist auch nicht ganz einfach aber machbar.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 14.09.2011 um 12:40 Uhr von gironimo
Ich kenne auch KEINE Regelung. Möglicher Weise gibt es Tarifverträge, die hierzu eine Aussage treffen, die ich aber auch nicht kenne. Frage doch mal bei der zuständigen Gewerkschaft.
Erstellt am 14.09.2011 um 13:13 Uhr von nicoline
aragon,
*hält sich hartnäckig das Gerücht das ein Arbeitnehmer der 50 Jahre und älter ist keinen Nachtdienst mehr leisten muss.*
Dieses Gerücht ist scheinbar genau so unausrottbar, wie das, dass man bei Krankheit vor dem geplanten Urlaub erst mal, manche sagen 1, manche 2, manche 3 Tage wieder arbeiten muss, bevor man in den Urlaub gehen darf.
Im BAT gab es eine solche Regelung definitiv nicht, hier erhöhte sich gem § 48a lediglich der Zusatzurlaub für Schicht-/Wechselschicht-/Nachtarbeit um einen Tag, wenn man 50 wurde, bei den AVR kenne ich mich nicht aus.
Erstellt am 14.09.2011 um 13:52 Uhr von Kölner
@all
Ich kenne jemandem, der einen kennt, welcher 'die Tage' auf einer Parkbank eingeschlafen ist. Er wachte wieder auf und hatte Schmerzen in der Rückengegend.
Als er sich umdrehte (so er das konnte) und abtastete entdeckte er eine Narbe, die er sich nicht erklären konnte. Er ging auf direktem Wege zum Arzt und ließ sich untersuchen.
Der Arzt stellte aufgrund eines Ultraschalls fest, dass ihm eine Niere fehlte, die ganz offensichtlich operativ entfernt wurde.
Der Arzt meinte nur lapidar: Das war die Organmafia!
Frage:
Wie viele Tage Krankheit kann man nachträglich für die Organentnahme bekommen?
Erstellt am 14.09.2011 um 14:09 Uhr von FranzGanz
Werden Organe auch von 50jährigen geklaut?
Ein echter Kölner, wo sie gerade Blitz sagen...(Beikircher)
Erstellt am 14.09.2011 um 15:09 Uhr von galaxy
@Kölner
es kommt darauf an, wieviel Tage er auf der Parkbank geschlafen hat und ob er noch eine Wundheilungsstörung entwickelt hat oder nicht. Die "mediane Verweildauer" bei Organentnahmen auf einer Parkbank liegt bei 17 Tagen in einem von wenig Durchgangsverkehr betroffenem Park, bei starkem Durchgangsverkehr beträgt sie 10 Tage. Der Durchgangsarzt kann also durchaus nachträglich 14 Krankentage bescheinigen, bei Wundheilungsstörungen sind auch 20 Tage möglich. Desweiteren muss unbedingt der Betriebsärztliche Dienst kontaktiert werden um die daraus folgenden Nachuntersuchungen, für die jeweils mindestens 1 Krankentag angesetzt werden kann, zu koordinieren.
Was derzeit noch kontrovers diskutiert wird ist, ob der Betroffene diese "Organentnahme durch die Organmafia" noch nachträglich als Wegeunfall geltend machen kann...
Gruß
Galaxy
Erstellt am 14.09.2011 um 16:21 Uhr von Kölner
@galaxy
:-))))))))))))))))