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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anteiliger Nachtdienst für Teilzeitkräfte im Krankenhaus?

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Tamirasun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben...

es kann sein, dass sich die Frage schon beantwortet hat, da ich denke, dass es keine Regelung bezüglich einem anteiligen Nachtdienst für TZ-Beschäftigte gibt, aber trotzdem.

Wenn eine Vollzeitkraft zum Beispiel 4 Nächte macht, hat eine Halbtagskraft dann Anspruch darauf nur 2 Nächte machen zu müssen? ( Sie bekommt ja auch nur die Hälfte der Zulagen).

Die Kollegin hatte mich das schon vor langer Zeit gefragt, aber die Info-Kette hing wohl. Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass mein Gewerkschaftssekretär damals gesagt hat, dass es dort keine Grenzen oder Richtlinien gibt...

Ich danke Euch für Antworten..

7.43508

Community-Antworten (8)

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Lotte

03.04.2008 um 18:14 Uhr

Tamirasun, dazu könntet Ihr eine BV mit dem AG abschliessen. Aber rein rechtlich gibt es da keine Unterschiede. Selbst § 4 TzBfG zieht meiner Meinung nach hier nicht.

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tamirasun

03.04.2008 um 19:19 Uhr

Danke für die Antwort, Lotte, hab ich mir fast gedacht....lächel

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Immie

03.04.2008 um 19:23 Uhr

"Sie bekommt ja auch nur die Hälfte der Zulagen"? Warum nur die Hälfte?

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tamirasun

03.04.2008 um 20:31 Uhr

Ist leider im Tarif nicht so wirklich durchschaubar geschrieben. Es gibt schon seit bestimmt einem oder eineinhalb Jahren Klagen um dies klären zu lassen.

Teilzeitkräfte bekommen erst dann die vollen Zulagen, wenn sie über die Stunden einer Vollzeitkraft kommen.

Und das ist eine echt dumme Regelung....Gab schonmal diese Diskussion, die wurde dann für die Teilzeitkräfte entschieden...da sie die selbe Belastung durch Nachtdienste haben etc. Doch jetzt müssen wir die Urteile abwarten....

I
Immie

03.04.2008 um 20:38 Uhr

@tamirasun Welcher Tarif? Und was ist da nicht eindeutig geregelt? Wenn ich pro Woche, sagen wir 24 Stunden arbeite, und mache nur Nachtschichten, dann bekomme ich zB pro Stunde die Nachtzuschläge. Oder etwa nicht?

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Kölner

03.04.2008 um 21:32 Uhr

@Immi ...zumal es im Tarif, TVöD resp. BT-K, eindeutig geregelt ist!

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Immie

03.04.2008 um 22:09 Uhr

Ich weiss. Aber ist es der TVöD? Und selbst wenn nicht...das geht ja gar nicht.

N
nicoline

03.04.2008 um 23:31 Uhr

@tamirasun

hat eine Halbtagskraft dann Anspruch darauf nur 2 Nächte machen zu müssen?< Nein, hat sie nicht, es muß auf die vereinbarte AZ geachtet werden, aber einen Anspruch auf die Hälfte der Nächte einer Vollzeitkraft hat sie nicht und wahrscheinlich hat auch eine TZ Kraft im AV eine durchschnittliche wöchentliche AZ stehen, so dass es möglich ist, dass auch sie mal über die vereinbarte Zeit hinaus arbeiten muß.

Sie bekommt ja auch nur die Hälfte der Zulagen< Hier kann es sich nur um die Wechselschichtzulage handeln, die, unter bestimmten Bedingungen, monatlich gezahlt wird. Hierzu gab es, zu Zeiten des BAT 1993 schon mal ein BAG Urteil, welches besagte, dass TZ Kräften die volle Schichtzulage zusteht. Da es dieses Urteil gibt, hat ver.di darauf vertraut, dass die AG sich auch unter dem TVöD daran halten wird, so war es mündlich, in den Verhandlungen, auch besprochen. Plötzlich und unerwartet hat die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände Anfang 2006 ihren Mitgliedern aufgrund des unten aufgeführten § 24 Abs. 2 TVöD empfohlen, die Wechselschichtzulage nur zeitanteilig zu zahlen, mit der Begründung, dass dieses Urteil zum BAT gesprochen wurde und nicht zum TVöD.

  1. Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Mittlerweile liegen die Klagen wieder dem BAG vor, welches nach unserem Wissensstand, Mitte des Jahres endgültig darüber entscheiden wird. Arbeits- und Landesarbeitsgerichte haben unterschiedlich entschieden, einige für und einige gegen die TZ Kräfte.

Teilzeitkräfte bekommen erst dann die vollen Zulagen< Teilzeitkräfte bekommen erst dann einen Überstundenzeitzuschlag nach § 8 TVöD, wenn sie über 38,5 Std in der Woche arbeiten. Mehrarbeit, die über die vereinbarte AZ hinaus bis zu 38,5 Std. geleistet wird, ist, wenn sie denn ausgezahlt werden soll, mit dem individuellen Stundenlohn zu vergüten. Die 1,28 € pro geleisteter Nachtarbeitsstunde (21:00 Uhr - 06:00 Uhr) ist auch den Teilzeitkräften in voller Höhe zu zahlen.

@ Immi

Wenn ich pro Woche, sagen wir 24 Stunden arbeite, und mache nur Nachtschichten, dann bekomme ich z.B. pro Stunde die Nachtzuschläge.< Korrekt, auch als TZ Kraft!

Aber ist es der TVöD?< Uuuups, bin ich jetzt mal von ausgegangen. Wäre ja nett, wenn tamirasun das mal aufklären könnte!

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