Hallo Ihr Lieben...

es kann sein, dass sich die Frage schon beantwortet hat, da ich denke, dass es keine Regelung bezüglich einem anteiligen Nachtdienst für TZ-Beschäftigte gibt, aber trotzdem.

Wenn eine Vollzeitkraft zum Beispiel 4 Nächte macht, hat eine Halbtagskraft dann Anspruch darauf nur 2 Nächte machen zu müssen? ( Sie bekommt ja auch nur die Hälfte der Zulagen).

Die Kollegin hatte mich das schon vor langer Zeit gefragt, aber die Info-Kette hing wohl.
Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass mein Gewerkschaftssekretär damals gesagt hat, dass es dort keine Grenzen oder Richtlinien gibt...

Ich danke Euch für Antworten..