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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

KEINEN Nachtdienst mehr ab 50 Jahren in der Pflege?

A
Arakis
Jan 2018 bearbeitet

KEINEN Nachtdienst mehr ab 50 Jahren in der Pflege???? Hallo könntet ihr mir helfen? Eine Kollegin fragte grade OB sie ab 50 Jahren NOCH Nachtdienst machen muss ? Ich hatte das schon mal gehört, aber bin nicht mehr sicher? Wir sind Private Bettreiber von Altenheimen, waren mal bei der Stadt haben einen Haustarif mit der Gewerkschaft. Ich war schon im Arbeitszeitgesetz bei Nachtarbeiter...

8.33009

Community-Antworten (9)

K
Kriegsrat

05.02.2010 um 12:11 Uhr

Der Arbeitnehmer hat bei der Leistung von Nachtarbeit u.a. folgende Rechte: Er kann sich gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG auf Kosten des Arbeitgeber mindestens alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Unterhält der Arbeitgeber einen Betriebsarzt o.ä. ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Untersuchung durch diesen durchführen zu lassen. Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr können sich jährlich untersuchen lassen.

  Bei Vorliegen der folgenden Sachverhalte kann der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber verlangen, auf einen Tagesarbeitsplatz (soweit vorhanden) umgesetzt zu werden, sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen:
      o

        Nach einem arbeitsmedizinischen Gutachten führt die weitere Nachtarbeit zu einer Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers.
      o

        Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein schwer pflegebedürftiger Angehöriger, der nicht anderweitig betreut werden kann.
      o

        Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein Kind, das nicht anderweitig betreut werden kann.

natürlich könnte im tarifvertrag evtl. auch im arbeitsvertrag noch etwas anderes einschlägiges vereinbart sein.........

K
Kölner

05.02.2010 um 12:52 Uhr

...und hier könnte dann das AGG sowas von zum Tragen kommen, dass dem 50jährigen - je nach Lage - auch im hohen Alter noch der Nachtdienst zugemutet werden muss.

B
braker

05.02.2010 um 13:01 Uhr

@ Kölner Was hat das mit dem AGG zu tun? Ich als unter 50-jähriger würde bestraft werden, weil alle über 50 keinen Nachtdienst mehr machen dürfen? Das wäre dann auch nach deiner Meinung kein Verstoß gegen das AGG? Sorry, dass AGG zählt nicht hier.

M
Mainpower

05.02.2010 um 13:23 Uhr

Hallo, ganz klarer Fall für das AGG

W
Waschbär

05.02.2010 um 13:34 Uhr

Hallo,

bitte o.g. Ticket auf den Client Support (arb und CO) stellen. Der Field Service kann hier wenig machen.

Mit freundlichen Grüßen

A
Arakis

05.02.2010 um 13:55 Uhr

@Kölner+Mainpower Ich Verstehe das mit dem AGG nicht?Wie soll ich das erklären?

@Waschbär Trink lieber weniger Sekt.Sonst bekommst du noch ein Ticket vom Gesetz.

B
braker

05.02.2010 um 14:01 Uhr

@ mainpower Ich bitte um Erklärung? Bitte überzeuge mich.

M
Mainpower

05.02.2010 um 14:09 Uhr

Hallo, darf nicht bevorzugt oder benachteiligt werden wegen des Alters.

O
obspfleger

05.02.2010 um 14:35 Uhr

Mahlzeit!

Ich kenne das auch vom "Hören Sagen" das man sich ab dem 50. Lebensjahr vom Nachtdienst befreien lassen kann! Weiß aber auch nicht wo das niedergeschrieben steht!?!:confused:

Ps.: Ich will keinen Frühdienst mehr machen, das ist der furchtbarste Dienst den`s gibt, gehört echt abgeschafft!!! Frühdienst, da könnt ich :vomitus: , deshalb :dagegen: !

Mfg Obs-Pfleger

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