Hallo,

folgende Situation: Wir sind ein 5-köpfiger BR. Ich bin BRV. Heute haben wir die Aufgaben innerhalb des Gremiums neu verteilt und uns überlegt zu den verschiedenen Themen (zB. Personelle Angelegenheiten, soziale Angelegenheiten, Gewerkschaftsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit...) Arbeitsgruppen zu bilden. So ist jeder Experte für seinen Bereich bzw seine Bereiche.

Ich habe jetzt § 28 und § 28a im BetrVG gelesen, weil ich wissen möchte, ob ich als BRV trotz Bildung der Arbeitsgruppen die einzig Empfangsberechtigte bin? Oder ob die Gruppen selbstständig arbeiten und mit dem AG in themenbezogene Verhandlungen treten können? Und anschließend dem Gremium inkl mir nur die Ergebnisse präsentieren? Oder bereiten sie in den Arbeitsgruppen lediglich alles vor und Beschlüsse werden nur als BR gefasst? Oder steht das alles gar nicht so fest und wir müssen dazu eine Vereinbarung treffen?

Irgendwie raucht mir gerade der Kopf... Wäre toll, wenn mir jemand hilft den Knoten zu lösen!!!

Viele Grüße aus Hamburg