Hallo zusammen!

Mein Problem ist etwas kompliziert zu erklären, aber ich versuch es mal.

Es geht um Wechselschichtdienstler, die nach dem TVöS arbeiten. Personalrat ist vorhanden.

Eine Arbeitsgruppe mit 13 Wechselschichtdienstlern im Dreischichtsystem. Momentan gibt es drei Langzeitkranke und eine Kollegin mit Beschäftigungsverbot für Wochenend- und Nachtarbeit wegen Schwangerschaft. Die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter müssen die vakanten Schichten dieser Mitarbeiter/innen übernehmen. Es wird von der Vorgesetzten eine Rundmail an alle geschrieben mit den offenen Diensten mit der Frage wer übernehmen kann. Hat nun jemand beispielsweise am Montag und Dienstag jeweils 8 Stundenschichten würde er 16 Stunden in zwei Tagen arbeiten. Übernimmt er dann einen vakanten Nachtdienst, der 12 Stunden dauert, hat er/sie vier Minusstunden, die nachgearbeitet werden sollen bzw. die von den Überstunden im Arbeitszeitkonto abgezogen werden.
Laut § 615 BGB muß ein Mitarbeiter nicht angeordnete Überstunden nacharbeiten und sie dürfen auch nicht im Arbeitszeitkonto eingetragen werden.
Können wir diese Praxis mit Hinweis auf § 615 BGB ablehnen und auf Nichtverrechnung bestehen?
Würde mich über eure Meinungen und hoffentlich auch stichhaltigen Hinweise freuen.

Viele Grüße

Thomas