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Anordnung von Minusstunden/ Urlaubsabbau?

E
Erdbeere
Jan 2018 bearbeitet

wir als BR haben einen Antrag des AG vorliegen. Dieser lautet: Erweiterung des Gleitzeitstundenkontos bis auf minus 120 Stunden. Der Hintergrund hierfür ist, dass im Juli an 4 Tagen (eventuell auch 9 Tage) der Betrieb geschlossen werden soll (Betriebsruhe). Es ist gewünscht das alle Mitarbeiter diese Tage auf stundenbasis erbringen. Die Begründung des AG für die Betriebsruhe ist mangelnder Auftragseingang.

Darf der AG Stundenabbau anordnen (Mitarbeiter zwingen in Minusstunden zu fahren)? Dürfte er an diesen vorgegebenen Tagen Urlaub anordnen?

Viele Dank für eure Hilfe

2.08807

Community-Antworten (7)

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 14:05 Uhr

Nein, zwingen darf er nicht. Er gerät in Annahmeverzug. Er darf sofern die Vorrausetzungen gegeben sind Kurzarbeit beantragen oder ggf auch betriebsbedingt kündigen. Aber immer unter Beachtung der MB. Er darf auch mit dem BR Betriebsruhe/urlaub verhandeln. Aber nicht im Juno für Juli. Auch muss er beachten ob die AN noch Urlaub haben. Er darf nicht AN zwingen in Minus zu gehen, Annahmeverzug ist hier dann wiedervdas Thema.

N
Nubbel

14.06.2013 um 15:20 Uhr

ihr als betriebsrat solltet hier einen riegel vorschieben und den arbeitgeber auf den richtigen weg führen

G
gironimo

14.06.2013 um 17:44 Uhr

Bisher macht der AG ja alles richtig. Er hat erkannt, dass sein Vorhaben die Mitbestimmung des BR auslöst. Nun kommt es darauf an zu verhandeln.

Offenbar ist ja die Auftragslage nicht rosig. Vielleicht die finanzielle Lage auch nicht. So gesehen ist vielleicht ein konsequentes nein nicht zielführend. Der AG will ja auch nicht an den Urlaub der Kollegen, sondern will über Minusstunden arbeiten.

Da kann man doch vielleicht das Ja des BR mit einer Gegenleistung des AG versüßen. Da fällt Euch doch sicherlich was ein.

Wenn Ihr aber eine Regelung mit dem AG findet, denkt auch an "Störfälle"; z.B. was ist, wenn jemand mit 100 Std Minus kündigt - oder ähnliches.

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 18:06 Uhr

Sofern man diesem, also minus 120 zustimmt, muss man auch eine Regelung bedenken für den Fall, dass AN azsscheiden und oder diese nicht mehrvaufarbeiten können. Dann also das Minus nicht zu Lasten der AN

C
Charlys

16.06.2013 um 18:08 Uhr

Letztlich bleibt aber, auch gemeinsam mit dem BR, kann kein AN gezwungen werden ein Minuskonto zu erzeugen. Also ins Minusbzu gehen. Auch ist so kurzfristig KEINE Betriebsruhe/urlaub vereinbar. Das Auftragsloch ginge also gänzlich zu Lasten des AG. Ob hier ein Nein der AN aber sinnvoll ist auch weil es ggf Arbeitsplätze gefährdet ist eine andere Frage.

K
Kölner

16.06.2013 um 20:53 Uhr

@charlys Kann nicht? Du schreibst einen Scheiß zusammen. Man man man.

P
Petrus

17.06.2013 um 11:18 Uhr

Letztlich bleibt aber, auch gemeinsam mit dem BR, kann kein AN gezwungen werden ein Minuskonto zu erzeugen.

Das BAG behauptet, wenn es in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag eine entsprechende Regelung gäbe, dürfte der ArbGeb den ArbN mit "Minusstunden" beglücken. Und zumindest die zweite Alternative kann der ArbGeb sehr gut mit dem BR gemeinsam schaffen...

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