Erstellt am 30.08.2011 um 19:37 Uhr von charlot
Habt ihr einen TV der etwas dazu besagt, dass der 31.12. KEIN normaler Arbeitstag ist?
Das Gesetz besagt nämlich nichts. Der AG kann also sagen, interessiert mich nicht. Es MUSS voll gearbeitet werden oder ggf. 1 Tag Urlaub.
Also, wenn ihr etwas wollt solltet ihr euch Gedanken machen und den AG überzeugen
Denn:
Zunächst bleibt festzuhalten, dass in keinem Bundesland Deutschlands Heiligabend und Silvester gesetzliche Feiertage sind. Anders ist das beim 1. und 2. Weihnachtstag und bei Neujahr am 01. Januar.
Damit gelten der 24.12 und der 31.12. als ganz normale Arbeitstage. Wenn Sie mit Ihren Arbeitnehmern nicht duch eine Regelung im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart haben, müssen die Mitarbeiter also ganz normal arbeiten. Es gibt dann keinen Anspruch darauf, früher nach Hause zu gehen, etwa um die familiäre Weihnachtsfeier oder die Silvesterparty vorzubereiten
Erstellt am 30.08.2011 um 21:43 Uhr von DonJohnson
charlot
das ist doch unbestitten, was aber die verteilung auf die einzelnen Werktage an geht, ist doch der BR in der Mitbestimmung, wieso sollte man für den Tag das also nciht regeln wollen?
ABER: Auch ich würde das erklären...
Erstellt am 30.08.2011 um 22:27 Uhr von charlot
DonJohnson
...die verteilung auf die einzelnen Werktage..
JA!
Doch ich denke dieses ist grundsätzliche geregelt. Hier geht es wohl um Frei am 31.12. ab einer bestimmten Zeit. Das fällt dann aber nicht mehr unter den § 87 (1).
Ob hier vollschichtig gearbeitet werden muss kann der AG alleine entscheiden. Anders nur, wenn ein TV etwas anderes regelt.
Sofern in den letzten Jahren nicht vollschichtg gearbeitet wurde, könnte man ggf. betriebliche Übung versuchen.
Erstellt am 30.08.2011 um 22:29 Uhr von DonJohnson
charlot
bitte richtig lesen ;-)
*wir haben jetzt unserem chef eine BV vorgelegt in der wir die öffnungszeiten am 31.12
auf eine bestimmte uhrzeit festgelegt haben*
hier geht es also nciht um generel frei an dem Tag, sondern (Vermutungsmodus ein) ein frühzeitiges Arbeitsende oder eine Schicht weniger (Vermutungsmodus aus)
Erstellt am 30.08.2011 um 22:31 Uhr von DonJohnson
... und da es sich um *Öffnungszeiten* handelt, vermute ich einen Einzelhandel, also keine Arbeitszeit bis z.B. 22 Uhr ;-)
Erstellt am 30.08.2011 um 22:35 Uhr von Keiner
Kein Betriebsrat kann Öffnungszeiten in einer Betriebsvereinbarung regeln
Erstellt am 30.08.2011 um 22:40 Uhr von DonJohnson
Keiner
das ist falsch, da er prinzipiell darf, kann er auch ;-)
Erstellt am 30.08.2011 um 22:47 Uhr von Keiner
Öffnungszeiten? Die legt der Chef immer noch alleine fest, auch wenn er dann alleine im Laden steht.
Erstellt am 30.08.2011 um 22:58 Uhr von DonJohnson
Keiner
könnte er alleine festlegen... aber wenn er das doch gerne auch per BV regeln möchte - warum er immer?
drum schrieb ich anfangs, dass auch ich erklären würde warum. So und wenn der AG gesprächsbereit ist, warum sollte man das dann nciht in einer BV regeln können so wie du geschrieben hast?
Grundsätzlich KANN man alles regeln, wenn man möchte ;-)
Erstellt am 31.08.2011 um 00:13 Uhr von DonJohnson
charlot
Nachträglich Beiträge bearbeiten ist meist etwas ungünstig ;-)