Hallo zusammen,

Folgende Vorgeschichte. Ich arbeite beim DRK. Wir sind ein Kreisverband und als e.V. eingetragen. Bei uns arbeiten Mitarbeiter als Hauptamtliche, GfB und laut der Geschäftsführung einige Aushilfen als sogenannte ehrenamtlich Tätige. Diese sogenannten Ehremamtliche seien laut der Geschäftsführung keine Angestellten. Dem Wahlvorstand wird auch nicht mitgeteilt ob sie als Ehrenamtliche oder als Übungsleiter über die sogenannte Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Keiner dieser Kollegen ,,spendet" seine Arbeitskraft, sondern sie werden nach dem gleichen Stundensatz bezahlt wie die GfB.
Jedoch sind sie für die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes enorm wichtig und unterliegen in jedem Dienst den sie verichten, den Vorgaben des Arbeitgebers.

Meine Frage ist nun, zählen diese sogenannten ,,Ehrenamtliche" als Arbeitnehmer nach Paragraph 5 BetrVG und weiß jemand wo es Urteile dazu gibt.??

Ich wäre euch sehr dankbar für die Hilfe