Erstellt am 10.02.2022 um 10:46 Uhr von Kjarrigan
DA wirst du mal die Kommentierungen zu § 5 BetrVg lesen müssen
u.a. dort zu finden
So wird durch die Ausübung unentgeltlicher ehrenamtlicher Tätigkeit kein ArbVerh. begründet. Die Beauftragung zu ehrenamtlicher Tätigkeit darf aber nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen führe
Erstellt am 10.02.2022 um 11:30 Uhr von MarenM
Hallo,
Danke für die Antwort.
Nur arbeiten die Ehrenamtlichen von denen ich spreche nicht unentgeldlich und auch nicht aus caritativen Zwecken
Erstellt am 10.02.2022 um 12:02 Uhr von Kjarrigan
Also liegt ein Arbeitsvertrag vor?
auch dazu im Fitting
Gegenstand des Arbeitsvertrages ist die Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit, zu der sich der ArbN verpflichtet (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB).
und
Mit dem ArbVerh. ist typischerweise die Vereinbarung oder jedenfalls die berechtigte Erwartung einer angemessenen Gegenleistung für die versprochenen Dienste verbunden (§ 611a Abs. 2 BGB)
von mir: Gegenleistung ist nicht unbedingt Geld - kann auch eine Ware / Gut sein.
AN sind auch Aushilfen, Geringverdiener etc. etc.
Erstellt am 10.02.2022 um 12:36 Uhr von ganther
Eine Übungsleiterpauschale ist für mich aber kein Entgelt im klassischen Sinn. Ich bin selber beim DRK als Ehrenamtlicher unterwegs und ich habe auch keinen Arbeitsvertrag. Am Ende des Tages kann mich niemand zwingen tätig zu werden.... daher würde ich es wie die Vorredner sehen. Genau hinschauen, aber es kann eben kein Arbeitnehmer sein
Erstellt am 10.02.2022 um 13:17 Uhr von MarenM
Selbst bei den GfB gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Es liegen wohl nur unterschiedliche Eingruppierungen seitens der Geschäftsführung vor. Alles sehr kompliziert und undurchsichtig.
Sie können was die Annahme von Diensten selbst bestimmen, sind aber dann fest an die Arbeitszeiten, Diebstvorschriften etc gebunden.
Ich weiß da wirklich wie ich da weiter vorgehen soll..
Erstellt am 10.02.2022 um 13:23 Uhr von ganther
"Sie können was die Annahme von Diensten selbst bestimmen..." das ist für mich aber entscheidend. Er muss keinen Dienst machen, wenn er nicht will