Wir führen eine Persönlichkeitswahl (einfaches Wahlverfahren ohne Listen) durch.
Es sollen 5 Personen für den Betriebsrat gewählt werden. Es gingen auch nur 5 gültige Wahlvorschläge fristgerecht ein.

Da nur diese Personen gewählt werden können, frage ich nun, ob es notwendig ist, das Wahlverfahren (mit Stimmabgabe etc.) weiterzuführen oder diese Personen nun als gewählte Mitglieder des BR festzustellen und bekannt zu geben.

Unterm Strich können ja doch nur diese 5 Personen gewählt werden und man erspart sich und den Kollegen weiteren Papierkrieg und Zeitaufwand.