Erstellt am 10.02.2010 um 21:18 Uhr von delagundula
Arbeitnehmer sind alle persönlich abhängigen Beschäftigten so auch:
• Auszubildende
• Außendienstmitarbeiter, Telearbeitnehmer, in der Hauptsache für den Betrieb tätige
Heimarbeitnehmer
• Teilzeitbeschäftigte
• Anlernlinge, in der Probezeit sich befindende Beschäftigte, Praktikanten, Volontäre,
Umschüler
Wahlberechtigt sind zunächst die betriebszugehörigen Arbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 1 BetrVG. Hierzu gehört die Gruppe der Beschäftigten, die in den konkreten Betrieb, in dem die Wahl durchgeführt werden soll, auch eingegliedert ist und über einen Arbeitsvertrag mit demInhaber des Betriebs verfügt.
Es ist sehr umstritten, ob ein mit dem Betriebsinhaber abgeschlossener
Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Betriebszugehörigkeit ist. Entgegen der Auffassung
der Gewerkschaften sieht es jedoch die Rechtsprechung als notwendig an, dass ein
Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber abgeschlossen wurde.
Eingegliedert in den Betrieb ist der Beschäftigte dann, wenn er der Weisungsmacht der betrieblichen Leitungsebene unterliegt und innerhalb der betrieblichen Organisation zur Erfüllung des Betriebszwecks auch eingesetzt wird. Arbeitnehmer, die am (spätestens letzten) Tag der Wahl eingestellt werden, sind wahlberechtigt, soweit sie in die Wählerliste eingetragen sind.
Wenn der Arbeitsvertrag vor der Wahl abgeschlossen wurde, die Arbeit aber erst nach der Wahl aufgenommen werden soll, ist der Beschäftigte nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 11.02.2010 um 13:41 Uhr von Bubbleface
Danke delagundula,
uns fehlen noch 2 MA um einen 5 Köpfigen BR zu haben. Eine person haben wir noch gefunden und bei 2 sind wir uns nicht sicher. Es ist ja ausschlaggebend die beschäftigten MA und nicht die Wahlberechtigten. Korrekt soweit?. Wir haben dann noch eine Auszubildende unter 18 Jahren-zählt sie? Und wie du schon beantwortet hast die Umschülerin- bei dem § steht aber das diese Person Wahlberechtigt ist, leider nicht ob sie zu den MA gehört die uns dann die nötige Anzahl der Beschäftigten zu einem 5köpfigen BR zählt. Danke nochmals