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BRW - erreichen wir 5 BR oder nicht?

B
Bubbleface
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, um die größe der BR zu ermitteln sind die beschäftigten AN wichtig, das habe ich herausgefunden. Also auch Auszubildende unter 18 Jahren. Wie sieht es aber mit Umschülern aus die einen Arbeitsvertrag zur Umschulung haben, der dann im August endet. Bitte bei Antworten auch einen passenden text oder § miteinfügen. Danke

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

10.02.2010 um 22:18 Uhr

Arbeitnehmer sind alle persönlich abhängigen Beschäftigten so auch:

• Auszubildende • Außendienstmitarbeiter, Telearbeitnehmer, in der Hauptsache für den Betrieb tätige Heimarbeitnehmer • Teilzeitbeschäftigte • Anlernlinge, in der Probezeit sich befindende Beschäftigte, Praktikanten, Volontäre, Umschüler

Wahlberechtigt sind zunächst die betriebszugehörigen Arbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 1 BetrVG. Hierzu gehört die Gruppe der Beschäftigten, die in den konkreten Betrieb, in dem die Wahl durchgeführt werden soll, auch eingegliedert ist und über einen Arbeitsvertrag mit demInhaber des Betriebs verfügt.

Es ist sehr umstritten, ob ein mit dem Betriebsinhaber abgeschlossener Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Betriebszugehörigkeit ist. Entgegen der Auffassung der Gewerkschaften sieht es jedoch die Rechtsprechung als notwendig an, dass ein Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber abgeschlossen wurde.

Eingegliedert in den Betrieb ist der Beschäftigte dann, wenn er der Weisungsmacht der betrieblichen Leitungsebene unterliegt und innerhalb der betrieblichen Organisation zur Erfüllung des Betriebszwecks auch eingesetzt wird. Arbeitnehmer, die am (spätestens letzten) Tag der Wahl eingestellt werden, sind wahlberechtigt, soweit sie in die Wählerliste eingetragen sind.

Wenn der Arbeitsvertrag vor der Wahl abgeschlossen wurde, die Arbeit aber erst nach der Wahl aufgenommen werden soll, ist der Beschäftigte nicht wahlberechtigt.

B
Bubbleface

11.02.2010 um 14:41 Uhr

Danke delagundula, uns fehlen noch 2 MA um einen 5 Köpfigen BR zu haben. Eine person haben wir noch gefunden und bei 2 sind wir uns nicht sicher. Es ist ja ausschlaggebend die beschäftigten MA und nicht die Wahlberechtigten. Korrekt soweit?. Wir haben dann noch eine Auszubildende unter 18 Jahren-zählt sie? Und wie du schon beantwortet hast die Umschülerin- bei dem § steht aber das diese Person Wahlberechtigt ist, leider nicht ob sie zu den MA gehört die uns dann die nötige Anzahl der Beschäftigten zu einem 5köpfigen BR zählt. Danke nochmals

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