Hallo zusammen,

wir sind ein kleiner Pflegebetrieb mit ca 100 MA.
Wir sind eine gGmbH, haben einen Geschäftsführer und in Vertretung eine stellvertretende Geschäftsführerin.
Diese Geschäftsführerin ist mit unserem Hausmeister Verheiratet (400€ Kraft), der gerne zum BR kandidieren wollen würde.

Greift hier §5 BetrVG Abs (2) Punkt 5, wonach der Ehehgatte, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem AG lebt, nicht Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ist?

Oder greift hier §5 BetrVG Abs(3) und ist unsere stellvertretende Geschäftsführerin "nur" eine leitende Angestellte. Darf dann unser Hausmeister mitwählen?

Mit besten Grüßen