Erstellt am 27.08.2011 um 17:57 Uhr von rtjum
das kommt drauf an, wenn der arzt dir bettruhe verordnet hat dann nicht, wenn du aber z.b. einen gebrochenen arm hast und nicht gerade mit dem auto vorfährst kein problem.
Erstellt am 27.08.2011 um 18:11 Uhr von eveline
es kommt NICHT nur auf Bettruhe an. Es darf vielmehr durch die Teilnahme die Genesung nicht beeiträchtigit also auch nicht verlängert werden.
Weiter muss man dann dem BRV es vorher mitteilen, damit er kein EBRM einlädt
Erstellt am 28.08.2011 um 11:48 Uhr von DonJohnson
eveline
oder ist es gerade anders herum? Huß ein krankes BRM nicht dennoch geladen werden, weil der BRV nciht wissen kann ob es teilnehmen kann/ möchte?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 28.08.2011 um 12:21 Uhr von blackjack
**Huß ein krankes BRM nicht dennoch geladen werden, weil der BRV nciht wissen kann ob es teilnehmen kann/ möchte? **
Nö.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil v. 15.11.1984, 2 AZR 341/83) hat hier die Regel aufgestellt, dass bei Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsrats vermutet wird, dass dieser auch als Betriebsrat verhindert ist. Ausnahme: "Das Betriebsratsmitglied hat mitgeteilt", dass es trotz seiner Arbeitsunfähigkeit seine Aufgaben als Betriebsrat weiter wahrnehmen will.