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Überlastungsanzeige

R
renius007
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

wie ist der BR bei einer Überlastungsanzeige eingebunden? Was müssen wir tun bzw. nicht?

Danke.

54004

Community-Antworten (4)

T
takkus

09.02.2022 um 12:27 Uhr

Kommt drauf an. Wenn ihr keine BV dazu habt und die Gefährdungsanzeige an den ArbGeb gegangen ist, habt ihr kaum eine Handlungsmöglichkeit. Ist die GA an euch gegangen, könnt ihr den ArbGeb schon anhalten, diese Gefahr für die Zukunft auszuschließen. Wenn ihr eine BV habt, dann so verfahren ei es da drinne steht.

C
celestro

09.02.2022 um 12:43 Uhr

Wieso "Gefahr"? Da steht doch "Überlastungsanzeige". Ansonsten sehe ich das auch so.

T
takkus

09.02.2022 um 13:35 Uhr

Naja- Land auf, Land ab werden mit "Überlastungsanzeigen" im allgemeinen "Gefährdungsanzeigen" gemeint. Kommt wohl fast ausschließlich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Aus einer Überlastung entsteht eine Gefahr. Es gab Zeiten, da wurden die Verfasser von Überlastungsanzeigen gerne mal zu einem Bewustseinschärfenden Gespräch geladen. ArbGeb meinten dann immer, wenn der Verfasser überlastet ist, soll er lieber auf dem Markt Rosen verkaufen gehen. Deshalb nennen wir es besser Gefährdungsanzeige.

C
celestro

09.02.2022 um 14:54 Uhr

Danke für die Erläuterung.

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