W.A.F. LogoSeminare

Überlastungsanzeige

KL
Katharina Lang
Dez 2021 bearbeitet

in unserem Haus ist es so geregelt, dass die Überlastungsanzeigen dem BR zugestellt werden. Sollten die Chefärzte der betreffenden Abteilungen auch über die Überlastungsanzeigen informiert werden? Oder nur der AG?

31605

Community-Antworten (5)

T
takkus

01.12.2021 um 09:57 Uhr

Ausschließlich die Chefärzte auch bei Gefährdungsanzeigen aus der Pflege oder der Verwaltung? Ich denke der direkte Vorgesetzte oder Stellvertreter bzw. übergeordnete Abteilungsleitung sowie Geschäftsleitung sollten die Adressaten sein. Natürlich ist auch der BR mit zuinformieren.

K
krokodil

01.12.2021 um 13:58 Uhr

Wenn ich eine Gefährdungsanzeige geschrieben habe, hat sie meine Stationsleitung,meine PDL,der zuständige Chefarzt,die Assistenzärzte auf Station,der Betriebsrat und die Geschäftsleitung bekommen. Stationsleitung und PDL ,um die Möglichkeit zu haben , für die Schicht noch Personal zu organisieren, der Chefarzt um evtl. Betten zu sperren, die Assistenzärzte, damit sie wissen, warum sie in dieser Schicht ihre an die Pflege deligierten Aufgaben, wieder selber erledigen müssen. Der BR um den Überblick zu behalten und die Geschäftsleitung, weil oberster Chef schon wissen sollte,was im Untergrund so vorgeht. Gefährdungsanzeige deshalb, weil durch die Unterbesetzung der Schicht,Patienten gefährdet werden können. Ich schreibe bewußt nicht Überlastungsanzeige, weil ich im Grunde nicht überlastet bin, wenn ich bei der Gefährdungsanzeige, die Pflegefremden Tätigkeiten abgebe oder liegen lasse.

T
takkus

01.12.2021 um 14:31 Uhr

Prima wenn eure AssÄrzte damit umgehen können, aber unsere würden nur doof gucken. Wenn wir diesen Verteiler anwenden würden, ist die Schicht vorbei ehe ich alles verteilt habe. Wie sieht den der Verteiler aus, wenn ein Arzt eine GefAnz schreibt?

D
DummerHund

01.12.2021 um 14:49 Uhr

Denke auch, wenn es bei denen so klappt ist ja Ok. Obwohl ich meine, das wenn auch Überlastungs- und Gefährdungsanzeige eng miteinander verbunden sind es da rechtliche Unterschiede geben kann.

K
krokodil

02.12.2021 um 14:20 Uhr

Liebe(r) takkus, nein meine Assistenzärzte konnten nicht damit umgehen. Ich habe vor Dienstantritt einen telefonischen Rundruf gestartet,und erst mal mündlich Bescheid gegeben. Die Gefährdungsanzeige hatte ich als Entwurf im PC gespeichert,brauchte nur noch ein paar Änderungen eingeben und ausdrucken. Die Briefumschläge mit Anschrift hatte ich schon vorgefertigt in meinem Fach. An die Assistenzärzte habe ich eine (schon vorgefertigte Liste) gegeben, in denen ich ihnen mitteilte welche Zusatzaufgaben auf sie zukommen, da ich alleine in der Schicht bin. Sollten sie Beschwerden haben, dürfen sie sich vertrauensvoll an die PDL wenden. Wie zu erwarten gab es ein großes Geschrei,und Gezeter . Am nächsten Tag durfte ich bei der PDL antreten,da sich alle Betroffenen der Mehrarbeit dort massiv beschwert hatten. War ein kurzes Gespräch, da ich meiner PDL klar gesagt habe, dass ihre Untätigkeit für einen Ersatz zu sorgen,Schuld an der Gefährdungsanzeige sei und ich im Falle einer Wiederholung genauso handeln würde. Wenn er mir aufzeigen könne, wo ich falsch gehandelt habe, könne er mir das gerne schriftlich mitteilen und einen neuen Gesprächstermin vorschlagen, bei dem dann der Betriebsrat mit dabei sein wird. Es gab keinen Brief, es gab keinen 2. Gesprächstermin und es war nie wieder jemand alleine in der Schicht. Wenn bei uns die Ärzte eine Gefährdungsanzeige schreiben, dann werden sofort Betten geschlossen bzw. ein Aufnahmestopp für die Station ,verfügt.

Ihre Antwort