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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überlastungsanzeige durch den BR?

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es möglich, dass der BR eine Überlastungsanzeige erstellt? Wäre dies auch sinnvoll = mit befreiender Wirkung? Könnte sich die Überlastungsanzeige auf eine komplette Abteilung oder sogar den ganzen Betrieb beziehen?

Hat jemand grundsätzlich Erfahrungen bzgl. Überlastungsanzeigen?

Würde mich über antworten sehr freuen.

VG wieso

82201

Community-Antworten (1)

C
celestro

11.10.2017 um 15:18 Uhr

wenn eine Abteilung überlastet ist, sollte Sie zunächst einmal den AG davon informieren.

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