Überlastungsanzeige einzeln oder als Abteilung einreichen?
Moin!
Wir sind eine Mutter-Kind-Vorsorgeklinik mit mittlerweile knapp 100 MA. vor 10 Jahren waren es noch über 130 MA. Dementsprechend müssen wir immer mehr Arbeit leisten, bei immer mehr Anforderungen. Unabhängig der Covid-19 Situation ändern sich unsere Arbeitsbedingungen. So wurden vor ein paar Jahren z.B. nur Kinder zwischen 3 und 12 Jahren angenommen, so heute schon ab 9 Monaten bis 15 Jahre. Auch Down-Syndrom und Ähnliches kommt immer häufiger. Diese Kinder erscheinen nur als Begleitpersonen, sollen aber über Stunden betreut werden, ohne das die Räumlichkeiten oder Material angepasst werden. Auch die Gruppengrößen steigen kontinuierlich. Viele der Betreuer sind Quereinsteiger. Im Servicebereich arbeiten die Kollegen ständig hart an der Grenze zum Arbeitszeitgesetz, der Pädagogisch-Psychlogische Bereich muss oft zwischen Terminierungen, Seminaren und Einzelgesprächen rennen, da durch Personalmangel die Patientenbetreuung darunter leidet. Nun möchten wir gerne eine Überlastungsanzeige machen. Da kommt dann endlich die Frage: Ist es sinnvoller diese jeden MA einzeln machen zu lassen, oder direkt als komplette Abteilung aufzutreten?
Community-Antworten (5)
20.10.2021 um 13:35 Uhr
In der Überlastungsanzeige muss konktret benannt werden, welche Gefahr besteht und ob es bereits zu Fehlern/ Gefährdung/ Gesundheitseinschränkungen gekommen ist. Von daher halte ich es für sinnvoll, wenn einer die Daten sammelt und alle (oder die Stationsleitung bzw. Teamleitung) unterschreiben.
20.10.2021 um 14:53 Uhr
meines Erachtens muss jeder unterschreiben um die individualrechtliche Wirkung herzustellen. Da geht es ja um eine sehr konkrete Beschreibung des Sachverhalts je Person und die dadurch entstehende individuelle Überlastung. Jeder MA verfügt auch über sehr individuelle Ressourcen. Das kann man nicht pauschal für eine Einheit abbilden und auch die individuelle Wirkung der Überlastungsanzeige sollte jeder für sich klarstellen
20.10.2021 um 16:38 Uhr
Muster für Überlastungsanzeige - ver.di Mittelfranken https://mittelfranken.verdi.de › download › muste...PDF
„Dann schreib' ich eine Überlastungsanzeige …“ - Deutsche ... http://www.verwaltungs-gewerkschaft.de › wir › u...PDF
20.10.2021 um 17:09 Uhr
Ich bin noch einmal in mich gegangen und gebe @ganther recht. Eine Überlastungsanzeige soll ja auch vor haftungsrechtlichen Ansprüchen schützen. Das geht nur, wenn der/die Einzelne beschreibt, was los ist.
22.10.2021 um 10:17 Uhr
ich denke beides ist gut möglich. Klar kann man in einer gemeinschaftliche unterschriebenen nicht auf die individuelle Gefährdung der eigenen Gesundheit eingehen, aber so wie sich das anhört gibt es genug Gefährdungen die alle betreffen, wie z.B. Qualität der Arbeit, Arbeitszeiten, regelmäßiges einhalten der Pausen... Und wenn Ihr alle auf einer Unterschreibt macht das deutlich, dass Ihr zusammensteht. Wenn jeder eine schreibt und Ihr sie dann zusammen abgebt ist das auch gut. Ich rate nur dringend davon ab, dass nur einer alleine das tut. Der kann mal schnell in den Fokus der Vorgesetzten geraten. Und natürlich immer eine Kopie an den BR :-)
Verwandte Themen
Wahlvorstand muss einzeln immer von mehr 50 % der Anwesenden gewaehlt werden
Hallo liebe Leute, es ist ja klar, dass ein Chef keinen Betriebsrat wünscht. Wir haben vor einigen Tagen den Wahlvorstand mit einem Gewerkschaftssekretär durchgeführt. 3 sind im Wahlvorstand und ei
Ergänzung zur Frage: Überlastungsanzeige
hier mal die Wiki Definition der Überlastungsanzeige https://de.wikipedia.org/wiki/Überlastungsanzeige Eine Überlastungsanzeige kann sowohl vor, aber auch durchaus nachher erfolgen (Stichwort: perma
Überlastungsanzeige durch den BR?
Hallo, ist es möglich, dass der BR eine Überlastungsanzeige erstellt? Wäre dies auch sinnvoll = mit befreiender Wirkung? Könnte sich die Überlastungsanzeige auf eine komplette Abteilung oder sogar de
Urlaubsanspruch anteilig
Hallo, folgende Frage zum Thema Urlaubsanspruch: Wir haben 2 Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B Abteilung A hat 24 Urlaubstage - jedoch auf eine 6 Tage Woche verteilt. Abteilung B hat
Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung
Ist es zulässig, dass man die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters, ohne sein Wissen überwacht, um ihm dann vorzuwerfen, Leistungsbetrug zu begehen? Der Kollege arbeitet als Paketfahrer und hat eine Üb