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Überlastungsanzeige

A
andrefcb
Jan 2018 bearbeitet

Ein Bereich meiner Zuständigkeit ist die Küche eines Krankenhauses. In diesem Bereich sind wir, was die Anzahl des Personals angeht, kurz vor einem Kollaps. Da wir aber nicht demonstrativ etwas "vor die Wand fahren" können, da wir die Patientenversorgung sicher stellen müssen, habe ich die Frage, ob und wenn ja wie ich eine Überlastungsanzeige "aufgeben" kann.

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Community-Antworten (1)

P
polybär

08.07.2011 um 19:00 Uhr

@andrefcb, kannst du, aber ich würde es lieber "gefahrenanzeige" nennen, dazu bist du ja auch verpflichtet.Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG haben die Beschäftigten die Pflicht, dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung nach Feststellen der Gefahr zu melden....

allerdings solltest du noch einiges über dies thema erfahren, damit es nicht zum bummerag wird oder dir zum nachteil gereicht. ich will dir keine angst machen, aber ich möchte auch nicht das du nachher im regen stehst, weil du nicht umfassend über das thema informiert wurdest.

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