Es gibt bei uns in der Firma eine Verfahrensanordnung Dienstreisen. Dort werden auch Dinge geregelt, die den BR grundsätzlich sowohl die Fahrzeiten zu BV regeln. Das BetVG regelt diese ANDERS. Der BR wurde zu der neuen Verfahrensanordnung nicht gehört. Die Mitarbeiter bekommen lt. dieser die Fahrtkosten zur BV nicht bezahlt, weil angeblich ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stand. Was können wir tun. Danke. lg