Erstellt am 17.08.2011 um 19:10 Uhr von SuzieQ
Suppengrün, #müssen wir der entlassung "zustimmen"????# Nein, was sagt Dir § 102 BetrVG!?
Erstellt am 17.08.2011 um 19:18 Uhr von Kurzarbeiter
Suppengrün
hie rist wohl ein klassicher Fall des, diesen AN möchte ich loswerden und den anderen nicht.
Hier sollte man dem Gericht die Entscheidung überlassen, ist der AN zu Recht zu kündigen oder nicht.
Erstellt am 18.08.2011 um 09:06 Uhr von rkoch
> wir haben da im gremium ein problem ... die gl will einen mitarbeiter wegen diebstahl
> entlassen ... er nahm ca 5 meter altes restkabel mit.
Nach jüngster Rechtsprechung hat der Kollege im Kündigungsschutzprozess relativ gute Karten das er noch einmal ungeschoren davon kommt.
Zunächst mal wäre zu prüfen
- ob der AN sich nicht evtl. die Erlaubnis eines Vorgesetzten geholt hat
- ob es nicht ggf. sogar üblich ist, das sich AN am "Abfall" bedienen
- welcher Schaden denn dem AG tatsächlich entstanden ist, sprich: ob er die Kabel als "Metallschrott" noch verkauft (also Geld dafür bekommt) oder vielleicht gar für die Entsorgung bezahlt (also ihn die Entsorgung Geld kostet)
Je nachdem
- ist es formell gar kein Diebstahl
- oder zumindest ein Bagatellvorfall, insbesondere wenn der AN das Kabel dem AG offiziell wieder zurückgibt (und ihn ggf. dann fragt was er mit dem "Schrott" jetzt machen soll)
Nach jüngster Rechtsprechung rechtfertigt ein Bagatellvorfall u.U. im Verhältnis zu einer langen Betriebszugehörigkeit (Verhältnismäßigkeit) noch keine Kündigung sondern erst einmal nur eine Abmahnung. Aber das ist Richterrecht, das weiß am Ende keiner wie´s ausgeht. Hier kann man nur durch saubere Recherche obiger Umstände die Sache "herunterspielen" und dem Richter damit die "Bagatellsache" in den Mund legen.
> in einem anderem fall wo ein mitarbeiter einen schaden durch unterschlagung verursachte
> ging die gl der tat nicht nach und derjenige ist heute noch im betrieb.
Tja, das rechtfertigt aber eben immer noch nicht das man klaut. Wenn einer unbeschadet klauen durfte gilt das halt nicht für alle.....
> müssen wir der entlassung zustimmen????
Nein, aber natürlich Bedenken (s.o.) anmelden und ggf. (bei ordentlicher Kündigung) widersprechen wenn möglich.
> es kann ja auch nicht richtig sein das man die kleinen fische entlässt und die grossen laufen weiter rum.
Oh doch. Bei (richtig) großen Fischen ist z.B. erfolgreiche Unterschlagung ein Beweis für Findigkeit und Ideenreichtum - und wenn dieser große Fisch diese Fähigkeiten zukünftig zum Wohl der Firma einsetzt, dann ist das sogar ein Grund für eine Beförderung. Klingt sarkastisch, ist aber so. So sind schon einige zum Geschäftsführer oder Vorstand geworden.....