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Nicht nachweisbarer aber sehr wahrscheinlicher Diebstahl

K
klärchen
Jan 2018 bearbeitet

Hier soll ein Gruppenleiter seines Amtes enthoben werden,da der dringende Diebstahlsverdacht besteht. Weil die Betriebsleitung das entwendete Teil nicht finden kann und denkt dass sie bei einer Verdachts-Kündigung den Kürzeren zieht, will Sie den Kollegen zu einer niedrigeren Arbeit ohne Lohnverlust versetzen. Wie verhalten wir uns ? auch uns leuchtet der Verdacht ein . Stimmen wir einer Versetzung zu ?

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Community-Antworten (3)

P
Paddy

27.03.2010 um 21:16 Uhr

Ich würde mal prüfen, was in seinem Arbeitsvertrag als Tätigkeit verankert ist. Ist sie klar definiert kann der Arbeitgeber nicht all zu viel mit dem Direktionsrecht erwirken.

S
Stella

27.03.2010 um 21:28 Uhr

@ klärchen, stimmt einer Versetzung bitte nicht zu, es ist ein Verdacht. " Auch uns leuchtet der Verdacht ein." ? Wegen einer Aussage der Betriebsleitung? Vielleicht ist das Teil mit Absicht nicht aufzufinden. Wer sagt, das das Teil entwendet wurde? Bitte überlegt noch mal. Erst kommt die Versetzung und dann die Kündigung und der BR ist mit im Boot. Und am Ende ist der Gruppenleiter unschuldig und die Betriebsleitung ist ihn endlich los. Wie wärs mit BR2? Gruß Stella

D
DerAlteHeini

27.03.2010 um 22:37 Uhr

klärchen Die Aussage von Paddy ist mit Vorsicht zu genießen, denn durch konkludentes Handeln kann sich durchaus der Tätigkeitsbereich eines Arbeitnehmers rechtmäßig ändern.

Eigentlich heißt es ja im deutschen Rechtssystem, dass Jeder solange unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Leider sieht das Arbeitsrecht dieses nicht so streng und lässt schon bei begründeten Verdacht durch den Arbeitgeber, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu.

Sollte der Kollege dann versetzt oder entlassen werden, sollte die Maßnahmen durch ein Arbeitsgericht geprüft werden, also der Kollege sollte dann entsprechende Klage einreichen.

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