Hallöchen an alle,

wir hatten ein Thema wo wir uns nicht alle 100% einig waren wegen Taschenkontrollen durch die GL.
Die GL hat den Verdacht das ein AN. Diebstahl von Produkten in der Firma macht. Aber nur einen Verdacht!
Frage ist nun wie weit darf die GL gehen bzw. wo sagt der BR "Halt jetzt ist schluß mit dem ganzen" Kann der AN alle Taschenkontrollen verweigern auch durch die Polizei und sagen das er erst sich in die Taschen schauen lassen tut wenn eine Richterliche Anordnung vorliegt?

Danke