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Mitbestimmung bei Arbeitsanweisungen (Diebstahl)

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TitoLa
Jan 2018 bearbeitet

Da in letzter Zeit bei uns im Betrieb vermehrt Diebstahl gegen den Arbeitgeber begangen wird hat dieser nun eine Arbeitsanweisung herrausgegeben die jeder Mitarbeiter unterschreiben soll. In dieser Anweisung steht unter anderem drin das jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird und eine fristlose Kündigung folgt.

Wir vom BR sind uns da eigentlich ziemlich einig das diese Anweisung nicht Mitbestimmungspflichtig ist, da es sich um sogenannte Verhaltensregeln handelt und nicht um die Ordnung im Betrieb.

Es gibt aber trotzdem ein BR Mitglied welches der Meinung ist das wir dort die Zustimmung geben müssen und diese Anweisung nichtig ist.

Nun meine Frage: Gibt es irgendwo geschriebene Urteile oder Gesetzestexte wo diese Ethikregeln der Mitbestimmung erklärt sind. Und was haltet Ihr davon eigentlich?

Für Antworten wäre ich Dankbar.

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Community-Antworten (6)

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Petrus

11.05.2011 um 17:54 Uhr

Im Prinzip ist es völlig egal, ob diese Anweisung überhaupt existiert (egal ob mitbestimmt oder nicht). Jeder, der bestohlen wird, darf Anzeige erstatten - auch ein ArbGeb. Und wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, darf ein Arbgeb auch verhaltensbedingt kündigen. den Rest prüfen dann die Gerichte...

Mitbestimmungstechnisch werden Ethikregeln erst dann interessant, wenn sie nicht nur die bestehende Gesetzeslage wiedergeben...

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neskia

11.05.2011 um 20:19 Uhr

Da stimme ich mit Petrus überein. Im übrigen kann es im Sinne des Betriebsrates liegen, wenn der AG seine Beschäftigten auf die Konsequenzen hinweist. Was mitbestimmungspflichtig werden kann, sind die Maßnahmen, die der AG zur Kontrolle ergreift.

Wenn wahlvst schon Rühle als Referenz anführt kommt eher folgender Link in Frage

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.html

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TitoLa

11.05.2011 um 21:44 Uhr

Ja genau so sehen wir es ja auch. Nur das wir in unserem Gremium nun ein Mitglied haben welches der Meinung ist das wir anders handeln sollten. Nebenbei sollte ich vielleicht erwähnen das es sich bei unserem Betrieb um eine Recygling Firma handelt und die Mitarbeiter vermehrt Wertmetalle und andere Sachen mitgehelassen.

Mit dem Hintergrund das es sich eigentlich um Müll handelt kommt einem dann ja auch gerne der Gedanke das es ja nicht strafbar sein kann welches jedoch ein Irrtum ist.

Nur wie bekommen wir nun unserem besagten Mitglied das ganze beigebracht ?

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Forentroll

12.05.2011 um 09:48 Uhr

@TitoLa Wertmetalle = Müll!?! Diese Kombi sagt doch alles. Ganz einfach durch den Verkauf dieser "Wertmetalle" erzielt eure Firma Erlöse. Dadurch werden die Entgelte von euch bezahlt. Teilweise, nach Sortenreinheit, muss eurer Arbeitgeber dafür Geld bezahlten.

Falls das nicht hilft: http://handwerk.com/die-haertesten-urteile-gegen-diebe/150/44/26816/ Hier geht es um ein ähnliches Thema. Abgeschriebene Ware wird zum Beispiel mit nach hause genommen. Unerlaubte Mitnahme ist nun mal Diebstahl. Hier kann auch keine betriebliche Übung bestehen.

Außerdem wenn er der Meinung ist, dass das so ist, dann sollte er doch die entsprechende Rechtsquelle (Urteile, §§ usw.) nennen und nicht du. Das hilft auch sehr oft bei störrischen Kollegen. Denn das können die nicht in vielen Fällen.

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TitoLa

12.05.2011 um 17:01 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten und die Hinweise. Das bringt mich dann bestimmt in meinem handeln auch weiter.

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