Erstellt am 11.05.2011 um 15:49 Uhr von wahlvst
Lese einmal hier:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XXII/Arbeitsrecht254/arbeitsrecht254.html
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXXI/Arbeitsrecht243/arbeitsrecht243.html
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XXII/Arbeitsrecht253/arbeitsrecht253.html
Ethik-Regeln" unterliegen - nur - teilweise der Mitbestimmung des Betriebsrats
http://blog.beck.de/2008/07/23/ethik-regeln-unterliegen-nur-teilweise-der-mitbestimmung-des-betriebsrats
Bundesarbeitsgericht stärkt Mitbestimmung
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E9DFF6D2014F64D5595D871B05CED8B33~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Erstellt am 11.05.2011 um 15:54 Uhr von petrus
Im Prinzip ist es völlig egal, ob diese Anweisung überhaupt existiert (egal ob mitbestimmt oder nicht). Jeder, der bestohlen wird, darf Anzeige erstatten - auch ein ArbGeb. Und wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, darf ein Arbgeb auch verhaltensbedingt kündigen. den Rest prüfen dann die Gerichte...
Mitbestimmungstechnisch werden Ethikregeln erst dann interessant, wenn sie nicht nur die bestehende Gesetzeslage wiedergeben...
Erstellt am 11.05.2011 um 18:19 Uhr von neskia
Da stimme ich mit Petrus überein. Im übrigen kann es im Sinne des Betriebsrates liegen, wenn der AG seine Beschäftigten auf die Konsequenzen hinweist.
Was mitbestimmungspflichtig werden kann, sind die Maßnahmen, die der AG zur Kontrolle ergreift.
Wenn wahlvst schon Rühle als Referenz anführt kommt eher folgender Link in Frage
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.html
Erstellt am 11.05.2011 um 19:44 Uhr von TitoLa
Ja genau so sehen wir es ja auch. Nur das wir in unserem Gremium nun ein Mitglied haben welches der Meinung ist das wir anders handeln sollten. Nebenbei sollte ich vielleicht erwähnen das es sich bei unserem Betrieb um eine Recygling Firma handelt und die Mitarbeiter vermehrt Wertmetalle und andere Sachen mitgehelassen.
Mit dem Hintergrund das es sich eigentlich um Müll handelt kommt einem dann ja auch gerne der Gedanke das es ja nicht strafbar sein kann welches jedoch ein Irrtum ist.
Nur wie bekommen wir nun unserem besagten Mitglied das ganze beigebracht ?
Erstellt am 12.05.2011 um 07:48 Uhr von Forentroll
@TitoLa
Wertmetalle = Müll!?!
Diese Kombi sagt doch alles.
Ganz einfach durch den Verkauf dieser "Wertmetalle" erzielt eure Firma Erlöse. Dadurch werden die Entgelte von euch bezahlt. Teilweise, nach Sortenreinheit, muss eurer Arbeitgeber dafür Geld bezahlten.
Falls das nicht hilft:
http://handwerk.com/die-haertesten-urteile-gegen-diebe/150/44/26816/
Hier geht es um ein ähnliches Thema. Abgeschriebene Ware wird zum Beispiel mit nach hause genommen. Unerlaubte Mitnahme ist nun mal Diebstahl. Hier kann auch keine betriebliche Übung bestehen.
Außerdem wenn er der Meinung ist, dass das so ist, dann sollte er doch die entsprechende Rechtsquelle (Urteile, §§ usw.) nennen und nicht du. Das hilft auch sehr oft bei störrischen Kollegen. Denn das können die nicht in vielen Fällen.
Erstellt am 12.05.2011 um 15:01 Uhr von TitoLa
Vielen Dank für eure Antworten und die Hinweise. Das bringt mich dann bestimmt in meinem handeln auch weiter.