Hallo zusammen,
habe eine Frage zu § 93 Interne Stellenauschreibung.
Bei uns sollen 2 Stellen neu besetzt werden. Interne Stellenausschreibung ist ausgehangen. Die 2 Personen stehen eigendlich schon seitens des AG fest. Wir als BR würden gerne jemand anders darauf sehen.
Die zwei Kollegen von Seiten des AG haben sich nur mündlich auf diese Stellen beworben. Fünf andere Kollegen schriftlich und ausführlich.
Frage nun: Wie sollen wir bei Einsicht der Unterlagen denn eine mündliche Bewerbung beurteilen und reicht das der Einstellung bzw Versetzung auf den neuen Job zu wiedersprechen ?