Hallo Leute,
Es geht um eine interne Stellenausschreibung. Mehrere geeignete Bewerber, darunter auch einer mit Schwerbehinderung. Ich habe mal gehört, der schwerbehinderte Bewerber hat bei Eignung in jedem Falle einen Anspruch auf ein Bewerbergespräch, auch dann wenn voraussichtlich ein anderer Kollege den Job bekommt. Ist das so richtig, und wenn ja, wo kann ich das im Gesetzestext nachlesen?
Vielen Dank im Voraus.