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interne Stellenausschreibung - sb Bewerber

S
sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, Es geht um eine interne Stellenausschreibung. Mehrere geeignete Bewerber, darunter auch einer mit Schwerbehinderung. Ich habe mal gehört, der schwerbehinderte Bewerber hat bei Eignung in jedem Falle einen Anspruch auf ein Bewerbergespräch, auch dann wenn voraussichtlich ein anderer Kollege den Job bekommt. Ist das so richtig, und wenn ja, wo kann ich das im Gesetzestext nachlesen? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

R
Roxxx

07.08.2012 um 04:13 Uhr

Von einen Anspruch auf ein Bewerbergespräch weiß ich nix, aber SGB IX § 81 könnte das gesuchte Gesetz sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

B
Betriebsrätin

07.08.2012 um 14:47 Uhr

Der AG ist nur im öffentlichen Dienst gem. § 82 SGB IX verpflichtet schwerbehinderte Bewerber sofern sie nicht offentsichtlich ungeeignet sind zum Vorstellungsgespräch ztu laden.

In der Privatindustrie, könnte hier aber der AG ggf ein Problem mit dem AGG § 1 kommen. Wenn er einen nicht offensichtlich ungeeigneten nicht berücksichtigt bei den Vorstellungsgesprächen. Wenn dann der AN wegen Verstoß gegen AGG klagt, wird vermutlich Beseislastumkehr zugelassen, dann MUSS der AG beweisen, was ihm Probleme bereiten könnte.

Habt ihr keine SBV? Diese wäre hier gefordert.

Weiter, wenn ihr die Pflichtquote nicht erfüllt wäre hier § 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Satz 7 7 Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. 8 Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört.

zu beachten. Die in § 93 genannte Vertretung ist BR und SBV und der Bewerber wäre zu beteiligen!

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