Erstellt am 11.03.2016 um 08:30 Uhr von Zappelmann
+++ Bewerber 1 ist fachlich ungeeignet,
Und das kann der Betriebsrat wirklich beurteilen? Toll!
Die Entscheidung trifft der Chef, und wenn er einen Volltrottel einstellt, ist das seine Sache ...
+++ Ablehnungsgründe nach §99 BetrVG liegen eigentlich nicht vor.
Damit ist alles gesagt.
Erstellt am 11.03.2016 um 08:55 Uhr von wieso
wenn jemand (Bewerber 1) bislang auf dem Stapler saß/im Lagerbereich gearbeitet hat, eine Bürotätigkeit übernehmen soll, dann kann man denke ich schon von "fachlich ungeeignet" sprechen.
Vielleicht ist es aber auch passender "fachlich uingeeignet" durch "bringt keine Vorkenntnisse mit" zu ersetzen.
Bewerber 2 bringt diese Vorkenntnisse mit, da u.a. seit 13 Jahren im Betrieb mit vergleichbarer Tätigkeit.
Somit ist es selbst für einen BR nicht schwer zu beurteilen, wer geeigneter wäre.
Erstellt am 11.03.2016 um 09:07 Uhr von Pickel
Wieso, diese Überlegungen sind vielleicht richtig (vielleicht auch nicht), nur sie sind schlicht nicht dein Job.
Erstellt am 11.03.2016 um 09:49 Uhr von moreno
Na manchmal ist es ja auch einfacher einen Mitarbeiter fachlich zu schulen als menschlich.
Erstellt am 11.03.2016 um 09:53 Uhr von Pjöööng
Die Auswahl trifft (sofern der BR keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG mit dem Arbeitgeber vereinbart hat) alleine der Arbeitgeber.
Trotzdem kann der BR wenn er durch Tatsachen begründete Besorgnis hat, dass der ausgewählte Arbeitnehmer Ausbildungsdefizite hat mit dem Arbeitgeber über die Weiterbildung des Arbeitnehmers sprechen.
Zitat (Pickel):
"Wieso, diese Überlegungen sind vielleicht richtig (vielleicht auch nicht), nur sie sind schlicht nicht dein Job."
Sicher?
Erstellt am 11.03.2016 um 10:05 Uhr von Hartmut
Gerechter wäre also deiner Meinung nach die Einstellung von Kollege 2. Aber das ist halt der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit: Ersteres kann der BR unter Umständen durchsetzen, letzteres leider nicht.
Erstellt am 11.03.2016 um 10:47 Uhr von Pickel
Hartmut, was für ein Blödsinn, wegen des Zweizeilers auf das Thema Gerechtigkeit zu kommen.
Erstellt am 11.03.2016 um 11:42 Uhr von gironimo
Ihr solltet überlegen: Was macht es für einen Sinn, einen AN auf einen Posten zu heben, wo er offensichtlich nicht gewollt ist? Hält er den Stress, der da möglicher Weise folgt aus?
Vielleicht dikutiert Ihr das ganze noch einmal mit dem Chef außerhalb des §99 BetrVG_Verfahrens