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Interne Stellenausschreibung - zwei Bewerber

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

welche Möglichkeiten gibt es bei einer internen Stellenausschreibung, wenn es zwei Bewerber gibt.

Bewerber 1 ist fachlich ungeeignet, hat aber die Unterstützung der Niederlassungsleitung. Bewerber 2 bringt erhebliche Vorkenntnisse mit, ist aber nicht so beliebt.

Ablehnungsgründe nach §99 BetrVG liegen eigentlich nicht vor. Kann der BR Bewerber 1 dennoch unterstützen und wenn ja, wie?

2.22808

Community-Antworten (8)

Z
Zappelmann

11.03.2016 um 09:30 Uhr

+++ Bewerber 1 ist fachlich ungeeignet, Und das kann der Betriebsrat wirklich beurteilen? Toll! Die Entscheidung trifft der Chef, und wenn er einen Volltrottel einstellt, ist das seine Sache ...

+++ Ablehnungsgründe nach §99 BetrVG liegen eigentlich nicht vor. Damit ist alles gesagt.

W
wieso

11.03.2016 um 09:55 Uhr

wenn jemand (Bewerber 1) bislang auf dem Stapler saß/im Lagerbereich gearbeitet hat, eine Bürotätigkeit übernehmen soll, dann kann man denke ich schon von "fachlich ungeeignet" sprechen.

Vielleicht ist es aber auch passender "fachlich uingeeignet" durch "bringt keine Vorkenntnisse mit" zu ersetzen.

Bewerber 2 bringt diese Vorkenntnisse mit, da u.a. seit 13 Jahren im Betrieb mit vergleichbarer Tätigkeit.

Somit ist es selbst für einen BR nicht schwer zu beurteilen, wer geeigneter wäre.

P
Pickel

11.03.2016 um 10:07 Uhr

Wieso, diese Überlegungen sind vielleicht richtig (vielleicht auch nicht), nur sie sind schlicht nicht dein Job.

M
Moreno

11.03.2016 um 10:49 Uhr

Na manchmal ist es ja auch einfacher einen Mitarbeiter fachlich zu schulen als menschlich.

P
Pjöööng

11.03.2016 um 10:53 Uhr

Die Auswahl trifft (sofern der BR keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG mit dem Arbeitgeber vereinbart hat) alleine der Arbeitgeber.

Trotzdem kann der BR wenn er durch Tatsachen begründete Besorgnis hat, dass der ausgewählte Arbeitnehmer Ausbildungsdefizite hat mit dem Arbeitgeber über die Weiterbildung des Arbeitnehmers sprechen.

Zitat (Pickel): "Wieso, diese Überlegungen sind vielleicht richtig (vielleicht auch nicht), nur sie sind schlicht nicht dein Job."

Sicher?

H
Hartmut

11.03.2016 um 11:05 Uhr

Gerechter wäre also deiner Meinung nach die Einstellung von Kollege 2. Aber das ist halt der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit: Ersteres kann der BR unter Umständen durchsetzen, letzteres leider nicht.

P
Pickel

11.03.2016 um 11:47 Uhr

Hartmut, was für ein Blödsinn, wegen des Zweizeilers auf das Thema Gerechtigkeit zu kommen.

G
gironimo

11.03.2016 um 12:42 Uhr

Ihr solltet überlegen: Was macht es für einen Sinn, einen AN auf einen Posten zu heben, wo er offensichtlich nicht gewollt ist? Hält er den Stress, der da möglicher Weise folgt aus?

Vielleicht dikutiert Ihr das ganze noch einmal mit dem Chef außerhalb des §99 BetrVG_Verfahrens

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