Erstellt am 22.10.2019 um 15:18 Uhr von Kratzbürste
Meinst du die schriftliche Absage wäre besser?
Viel kritischer ist deine Aussage:"Dazu wurde (mündlich) angegeben,dass die ausgeschriebene Stelle,deren Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen war,bereits mit einer anderweitigen Fachkraft besetzt wurde-ob von intern oder extern,ist leider nicht bekannt."
Also wenn der BR das nicht weiß......
Erstellt am 22.10.2019 um 15:21 Uhr von celestro
"Haben interne Bewerber nicht erstmal Vorrang?"
Nein! Jedenfalls nicht, solange keine Betriebsvereinbarung vorliegt, bei der das vereinbart wurde. Und die würde wohl kein AG freiwillig unterschreiben.
Erstellt am 22.10.2019 um 16:15 Uhr von stehipp
Mündlich reicht aus, wird bei uns auch so gehandhabt.
Endgültig "besetzt" ist die Stelle erst, wenn auch der BR angehört und dieser zugestimmt hat.
Allerdings steht es dem AG natürlich frei, sich bereits für seinen Favoriten, intern oder extern, entschieden zu haben, den er dem BR dann nach Ablauf der Bewerbungsfrist zur Anhörung vorlegt.
Erstellt am 24.10.2019 um 20:03 Uhr von MetroBR
Hallo,
wenn ich richtig liege hat der BR bei der Anhörung das Recht beide Bewerber zu vergleichen indem sie die Bewerbungsunterlagen anfordert. Die muss der AG dann vorlegen.
Sollten diese Unterlagen dann für den internen Bewerber sprechen ist dieser vorzuziehen und der BR kann sich gegen den externen entscheiden bzw. ablehnen.
Laut BVerfG hat der AG die berufliche Tätigkeit der Mitarbeiter zu fördern. §75 Absatz 2 sollte hilfreich sein.
Es sei denn die Unterschiede sind gravierend. Dann hat der Externe eine gute Chance.
Erstellt am 27.11.2019 um 22:40 Uhr von Moreno
Nö MetroBR da liegst du nicht richtig! Wenn der AG jemand einstellen will weil der so schöne Locken hat und es keine Widerspruchsgründe nach 99 gibt dann wird der eingestellt! E muss ihn ja auch bezahlen ?