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Mündliche Absage bei interner Bewerbung

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ChririPiri
Nov 2019 bearbeitet

Hallo, mir als BR-Mitglied,wurde eine Frage zugetragen: Ist es ausreichend,dass der AG eine interne Bewerbung lediglich MÜNDLICH absagt?Muss hier nicht der formelle Weg einer schriftlichen Info gegangen werden? Dazu wurde (mündlich) angegeben,dass die ausgeschriebene Stelle,deren Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen war,bereits mit einer anderweitigen Fachkraft besetzt wurde-ob von intern oder extern,ist leider nicht bekannt.Haben interne Bewerber nicht erstmal Vorrang? Soweit zumindest mein Wissensstand. Lieben Dank im Voraus für Eure Unterstützung!

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

22.10.2019 um 17:18 Uhr

Meinst du die schriftliche Absage wäre besser? Viel kritischer ist deine Aussage:"Dazu wurde (mündlich) angegeben,dass die ausgeschriebene Stelle,deren Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen war,bereits mit einer anderweitigen Fachkraft besetzt wurde-ob von intern oder extern,ist leider nicht bekannt."

Also wenn der BR das nicht weiß......

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celestro

22.10.2019 um 17:21 Uhr

"Haben interne Bewerber nicht erstmal Vorrang?"

Nein! Jedenfalls nicht, solange keine Betriebsvereinbarung vorliegt, bei der das vereinbart wurde. Und die würde wohl kein AG freiwillig unterschreiben.

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stehipp

22.10.2019 um 18:15 Uhr

Mündlich reicht aus, wird bei uns auch so gehandhabt. Endgültig "besetzt" ist die Stelle erst, wenn auch der BR angehört und dieser zugestimmt hat. Allerdings steht es dem AG natürlich frei, sich bereits für seinen Favoriten, intern oder extern, entschieden zu haben, den er dem BR dann nach Ablauf der Bewerbungsfrist zur Anhörung vorlegt.

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MetroBR

24.10.2019 um 22:03 Uhr

Hallo,

wenn ich richtig liege hat der BR bei der Anhörung das Recht beide Bewerber zu vergleichen indem sie die Bewerbungsunterlagen anfordert. Die muss der AG dann vorlegen. Sollten diese Unterlagen dann für den internen Bewerber sprechen ist dieser vorzuziehen und der BR kann sich gegen den externen entscheiden bzw. ablehnen. Laut BVerfG hat der AG die berufliche Tätigkeit der Mitarbeiter zu fördern. §75 Absatz 2 sollte hilfreich sein. Es sei denn die Unterschiede sind gravierend. Dann hat der Externe eine gute Chance.

M
Moreno

27.11.2019 um 23:40 Uhr

Nö MetroBR da liegst du nicht richtig! Wenn der AG jemand einstellen will weil der so schöne Locken hat und es keine Widerspruchsgründe nach 99 gibt dann wird der eingestellt! E muss ihn ja auch bezahlen ?

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