Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage zum Schulungsanspruch bei einem BR-Seminar:

Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist entscheidend in der Praxis

§ 37 Abs. 6 BetrVG entlastet den Betriebsrat vollständig von den Kosten und Zweifeln einer Schulungsteilnahme. Demnach hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Schulungen, die Kenntnisse vermitteln, die für seine Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind.
Ist die Schulung für die Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, hat der Betriebsrat Anspruch auf:
* die Teilnahme an der Schulung
* die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Lohns für die Dauer der Veranstaltung
* die Übernahme der Seminargebühr durch den Arbeitgeber
* die Übernahme der Unterkunfts- und Verpflegungskosten durch den Arbeitgeber

Wie ist "die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Lohns für die Dauer der Veranstaltung" zu sehen? Gibt es hierzu aktuelle Urteile.

Unser Arbeitgeber beabsichtigt nämlich ab nächstem Seminar nur noch die einzelnen Seminartage mit jeweils 8 Stunden (normale Arbeitszeit) zu vergüten. (Hat er jedenfalls angedroht) Beim An- und Abreisetag kommen wir aber auf mehr als 8 Stunden. Anreise i. d. Regel früh morgens und der erste Tag geht ja bis 18 Uhr.