Bei uns im Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung die besagt, das an Samstagen in der Produktion gearbeitet werden darf, sofern dies 9 Tage vorher dem Betriebsrat und dem betroffenen Mitarbeiter angezeigt wird. Der Rahmen für die Regelung beläuft sich pro Kahr auf 64 Stunden.
Aufgrund der 9 Tage und der teilweise nicht planbaren Situation in unserem Unternehmen (Prozesse, Maschinenausfälle), beantragen die Meister aufgrund der 9 Tage Regel schon immer Pauschal den in 9 Tagen folgenden Samstag. Diese Schicht wird oft abgesagt und dementsprechend sauer sind die Mitarbeiter, da diese ihren WE ja planen (Familie usw.)
Nun meine Frage:

Wenn der AG dies kurzfristig absagt, muss er trotzdem das Entgelt für diesen Tag zahlen (ähnlich der Regelung wie bei angewiesener Schicht an Samstagen, wenn der Kollege bei Krankheit einen Krankenschein vorlegt)? Welche gesetzliche Fristen gibt es für das Absagen von Mehrarbeit?