Erstellt am 27.11.2006 um 09:53 Uhr von Mona-Lisa
@neuer junger BR,
klar gibt es Regeln.
Knöpf dir mal den § 4 ArbZG vor, da steht, dass man erst nach 6 Stunden Pause machen muss.
Erstellt am 27.11.2006 um 09:56 Uhr von waschbär
Hi,
frage unter 15 min ist das eine Pause oder eine Arbeitsunterbrechung ???
Erstellt am 27.11.2006 um 09:56 Uhr von neuer junger BR
das heißt, wenn ein MA nur 6 Std. arbeitet steht ihm keine Pause zu?
neuer junger BR
Erstellt am 27.11.2006 um 10:01 Uhr von Mona-Lisa
@neuer junger BR,
ja, so ist es.
@waschbär,
meinst du eine Zigarettenpause oder Kaffeepause?
Erstellt am 27.11.2006 um 10:24 Uhr von ratiomanu
ab 4 Std. steht jeden AN eine Pause zu also eine 30 Std. Kraft darf wenn sie 4 Std.gearbeitet hat in die Pause gehen!!! Gesetzlich so geregelt ausser 20 Stunden Kräfte diese arbeiten 4 Std. am Tag dürfen keine Pause machen.
Erstellt am 27.11.2006 um 10:36 Uhr von waschbär
ratiomanu,
hast du das von ratiopharm ???
Erstellt am 27.11.2006 um 10:39 Uhr von Mona-Lisa
@ratiomanu,
sagst du mir die Quelle, von der du das hast?
Erstellt am 27.11.2006 um 10:49 Uhr von waschbär
Mona-Lisa,
die dürfte manu wohl noch im uhralten BAt gefunden haben .-)) oder in einer BV von einer Pflegefirma die mal in Hanseatischen händen war, dann dürfte die BV allerdings schon lange aus der "nachwirkung" sein :-))
Erstellt am 27.11.2006 um 10:55 Uhr von waschbär
Mona.Lisa,
Kaffee und Zigarettenpause meinte ich , allerdings ist für mich noch die frage offen , ob die Zeit die ich zur Spitze des Fehrnseturms brauche mit rein gerechnet wird oder ob Sie als aussergewöhnliche Arbeitsunterbrechnung mit durch geht ???
Erstellt am 27.11.2006 um 11:24 Uhr von Akira
hallo Allemal.
Nach Sechs Stunden mußt Du Pause machen.
Nach vier Stunden kannst Du, wobei es hier wohl Verhandlundssache ist, zB. bei Teilzeitkräften, bei uns ist es so geregelt fünf Stundenkräfte haben 30min. Pause.Dies bedeutet sie sind 5,5 Stunden im Hauss.
Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden sollte die pause mittig sein, der Erhohlung wegen.
Erstellt am 27.11.2006 um 12:38 Uhr von Barbara
Hallo,
ob ich meine Pause erst nach der 6. Arbeitsstunde nehmen darf , ist fraglich.
Ich denke , dass einem MA eine 30 Min. Pause zusteht , wenn er mehr als 6 Stunden arbeiten soll. ( Ab 9 Std - Pause 45 Min.)
Sie kann auch nach der 3. oder 4. Arbeitsstunde
erfolgen.
Die Pausen sollen im voraus feststehen und die Festlegung ist Mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 27.11.2006 um 14:45 Uhr von Kölner
@Barbara
Mit festgelegten Pausenkorridoren wäre diese Diskussion nicht passiert...