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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wieviel Stunden hat ein Feiertag ?

L
Leifheinz
Jun 2018 bearbeitet

Wieviele Stunden hat ein Urlaubstag / Feiertag / Krankentag am Freitag? 40h Woche ( auf 5 Tage ) Arbeitszeitverteilung Mo - Do 8,75 h Freitag 5 h.

Wenn ich Mo - Do 8,75 h gearbeitet habe ergibt das 35 h für die Zeiterfassung! Nehme ich am Freitag dann Urlaub ist mein Urlaubstag dann gerade mal 5 h lang? Oder schreibe ich 8 h für die Zeiterfassung und mein Zeitguthaben verbucht 3 Überstunden. Ich bin der Meinung jeder Tag ist gleich zu bewerten. Also bei einer 40h Woche hat jeder Tag einen Wert von 8 h. Unabhängig davon wieviel Stunden in der Wirklichkeit pro Tag gearbeitet wird.. Heißt also es müssen für den Freitag 8 h geschrieben werden !!!!!! ?????????

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Community-Antworten (13)

K
Kölner

14.04.2013 um 22:26 Uhr

@Leifheinz Jeder Tag hat - sollte nicht irgendeine Kalenderreform gelaufen sein - immer noch 24 Std.

Kann's Du genauer fragen? Sonst wird das so ein geeiere wieder...

N
Nubbel

14.04.2013 um 22:51 Uhr

wieviele stunden hat ein urlaubstag, feiertag, krankentag von mo-do?

K
KlausPeter

14.04.2013 um 22:51 Uhr

R
rkoch

15.04.2013 um 10:48 Uhr

@Leifheinz

Es ist tatsächlich so. Ein Tag Urlaub/Feiertag/Krank zählt eben als ganzer Arbeitstag und hat effektiv genau so viele Stunden wie der Arbeitstag auf den er fällt. Das kann zum Nachteil, aber auch zur Vorteil sein. Fallen Feiertage auf Mo.-Do. musst Du die Zeit ja auch nicht nacharbeiten, das wäre nämlich die Konsequenz Deiner Rechnung. Würdest Du gerne für Oster- und Pfingstmontag gerne je eine 3/4tel Stunde nacharbeiten? Wohl kaum, oder? Man kann sich eben nicht nur die Rosinen rauspicken. Und damit so ein Chaos nicht entsteht ist ein derartiger Tag eben ein Tag frei, ohne Plus- oder Minus-Stunden, und deshalb ist die Regelung auch gut, so wie sie ist.

Besonders beliebt sind in solchen Fällen auch Gleitzeitregelungen mit ganzen freien Tagen, denn DA werden tatsächlich die Stunden abgerechnet. In Eurem Fall könnte man so mit nur 5 Stunden Gleitzeiteinsatz nach einem Donnerstags-Feiertag ein verlängertes Wochenende erhalten.

L
Leifheinz

15.04.2013 um 22:26 Uhr

Danke für die Meinung rkoch. Sieht erstmal sehr arbeitnehmerfreundlich aus. Aber Vorsicht - Wer so clever ist und seinen Urlaub immer nur von Mo - Do nimmt bekommt bei 30 Tagen Urlaub 262,5 h Urlaub. Wer so dumm ist und die 30 Tage immer nur Freitag nimmt bekommt nur 150 h Urlaub! Zeiterfassungssysteme ( Stempeluhren ) rechnen aber scheinbar nach dem System : Jeder Tag ist gleich zu bewerten. .... und das ist auch gut so, denn es ist dann ganz egal an welchem Tag Urlaub genommen wird. 30Tage*8h = 240 h Urlaub. Für alle gleich viel! ....und in welchem Gesetz steht denn? Ein Tag Urlaub/Feiertag/Krank zählt eben als ganzer Arbeitstag und hat effektiv genau so viele Stunden wie der Arbeitstag auf den er fällt. ..ich habs nirgends gefunden!

W
Watschenbaum

15.04.2013 um 23:11 Uhr

"....und in welchem Gesetz steht denn? Ein Tag Urlaub/Feiertag/Krank zählt eben als ganzer Arbeitstag und hat effektiv genau so viele Stunden wie der Arbeitstag auf den er fällt. ..ich habs nirgends gefunden!"

und in welchem Gesetz steht denn , daß ein Urlaubstag 8 Std zählen soll, wenn das BUrlG von "Werktagen"- Anspruch ausgeht ? wenn man das Ganze auf die Spitze treiben will und nach Stunden "umrechnen" wären dann doch 24 Werktage Urlaub gleich einem Anspruch von 24x 24 Std Urlaub (= 576 Std Urlaub), und da ich an einem Tag nur 8 Std arbeiten muß, darf man mir bei 14 Tagen Urlaub nur 96 Stunden Urlaub abziehen (12mal 8)

somit hätte ich noch 480 Std Urlaub übrig ( entspräche dann noch 20 Tagen)

man kann eben Urlaub/Kranktage/Feiertage nicht alles über einen Kamm scheren

bleiben wir beim Urlaub das Gesetz spricht von Anspruchshöhe in Tagen somit war es dem Gesetzgeber egal, wieviele Stunden ein AN an diesen Tagen arbeiten hätte müssen an jedem Urlaubstag ist der AN komplett von der geschuldeten Arbeitsleistung befreit, deshalb kann es nicht sein, daß dadurch eine wie auch immer geartete Minusstundenzahl zusammenkäme, die der AN schließlich wieder irgendwie reinarbeiten müsste, genausowenig wie man durch Urlaub Plusstunden ansammeln könnte

das muß auch nicht ausdrücklich so im Gesetz stehen, sondern ist Fakt und durch die Rechtsprechung so bestätigt

W
Watschenbaum

15.04.2013 um 23:32 Uhr

Der Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr gegen den Arbeitgeber Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Insoweit erhält die Vorschrift dem Arbeitnehmer für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (st. Rspr., vgl. BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 93, 376; vgl. auch 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15, AP BUrlG § 11 Nr. 66 = EzA BUrlG § 13 Nr. 60).

In das Arbeitszeitkonto sind deshalb die infolge der Freistellung ausgefallenen Soll-Arbeitsstunden als Ist-Stunden einzustellen. Urlaubstage und -stunden sind Teil der effektiven Jahresarbeitszeit (vgl. BAG 25. Juli 1989 - 1 ABR 46/88 - zu B II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 38).

Werden Ausfallzeiten dem Arbeitnehmer nicht gutgeschrieben, bedeutet das nichts anderes, als dass ihm die hierfür zustehende Urlaubsvergütung vorenthalten wird (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 102, 321).

Der durch den Urlaub ausfallende Teil der Arbeitszeit (sog. Zeitfaktor) gehört zu dem unabdingbaren Teil der Bezahlung iSd. §§ 1, 3 BUrlG. Die in § 1 BUrlG begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, grundsätzlich alle infolge der Arbeitsbefreiung ausfallenden Arbeitsstunden zu vergüten, hat weder in § 11 Abs. 1 BUrlG noch an anderer Stelle im BUrlG eine einschränkende Regelung erfahren. Deshalb kann der Zeitfaktor, der zugleich auch den Multiplikator für das Urlaubsentgelt iSd. § 11 BUrlG darstellt, selbst von den Tarifvertragsparteien nicht zulasten des Arbeitnehmers verändert werden.

Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B III 2 b bb (1) der Gründe, aaO; 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 4 b der Gründe, aaO). BAG, Urteil vom 19. 6. 2012 - 9 AZR 712/10 (Lexetius.com/2012,4169)

R
rkoch

16.04.2013 um 11:08 Uhr

Zeiterfassungssysteme ( Stempeluhren ) rechnen aber scheinbar nach dem System : Jeder Tag ist gleich zu bewerten.

... Kommt drauf an...

Eine simple mechanische Stempeluhr geht von gar nix aus. Eine simple elektronische mag sich auf gleiche Zeiten pro Tag beschränken. Ein modernes System erfasst Kommen und Gehen-Zeiten Minutengenau und kennt auch für jeden Tag inidividuelle Sollzeiten. Im übrigen würden diese System an einem freien Tag mangels Zeiterfassung schlicht NICHTS abrechnen, weder Plus noch Minus.

I.d.R. werden die Zeiten aber ohnehin (egal welches Stempelsystem) erst im Zeitwirtschaftssystem verrechnet, und DAS kann jegliches Modell abbilden. Das konnten die Systeme schon anno 1980. Und dieses System "rechnen" jeden Urlaubstag mit der festgelegten Soll-AZ ab. Jeder Urlaubstag / Krank / Feiertag MUSS so abgerechnet werden, dass VOR und NACH dem Arbeitsfrei der AN effektiv eine Differenz von NULL zu seiner Soll-Arbeitszeit hat. Alles was nicht so ist, ist entweder vereinbarte Absicht (siehe unten) oder schlicht falsch.

Am Ende kommt es tatsächlich darauf an, was als tägliche Soll-Arbeitszeit VEREINBART oder festgelegt wurde. Wenn in Deinem Fall die tatsächlich tägliche SOLL-Arbeitszeit nicht etwa so ungleichmäßig verteilt wurde, wie Du schreibst, sondern real 5x8h, und die Differenz zur tatsächlichen IST-AZ "nur" über ein Gleitzeitsystem verrechnet wird, so rechnet das System natürlich mit 5 Urlaubstagen zu je 8h, so dass im Gleitzeitsystem tatsächlich eine Differenz auftritt! Das wäre aber konträr zu Deinem Problem! Denn dann würdest Du an den 4 Tagen 3h Gleitzeitguthaben "erwirtschaften", das am Urlaubs-Freitag eben NICHT wieder aufgebraucht wird. Irgendwie geht also Dein Problem nicht auf....

Das "Ungerechtigkeitsgefühl", dass AN die nur von Mo-Do. Urlaub nehmen gegenüber solchen, welche NUR Freitags Urlaub nehmen, einen Zeitnachteil erleiden, ist verständlich... Aber vollkommen Banane. Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend, also i.d.R. wenigstens wochenweise, zu nehmen, und da gleicht sich eh alles aus. Einzelne Einzeltage, die genommen werden, sind "Schicksal"... Und für Krank/Feiertag gilt DAS natürlich erst Recht.

L
Leifheinz

16.04.2013 um 23:36 Uhr

Ich bin scheinbar mit einem Gerechtigkeitssyndrom geboren. Das gilt sowohl für die AN als auch für die AG Seite. Korrektes und genaues Arbeiten sind mein täglich Brot. Auf das Schicksal kann ich da nicht vertrauen. Ich habe auch kein Problem Arbeitszeit rauszuarbeiten oder sie mir von meinem Gleitzeitkonto abziehen zu lassen bzw gutschreiben zu lassen. Was ist eigentlich so schlecht an dem System: Jeder Tag ist gleich zu bewerten. Aus meiner Sicht ist es das einzig korrekt arbeitende System. Für beide Seiten ( AN - AG ) Das System: Ein Tag Urlaub/Feiertag/Krank zählt als ganzer Arbeitstag und hat effektiv genau so viele Stunden wie der Arbeitstag auf den er fällt ist natürlich wesentlich AN freundlicher.

Vielleicht hätte ich auch lieber Rechtsanwalt werden sollen, dann würde ich das alles eventuell verstehen! :-)

W
Watschenbaum

17.04.2013 um 00:18 Uhr

dein System ist nicht "gerechter", sondern allenfalls "einfacher"

und was ist an dem Umstand, daß ein Urlaubstag mit exakt den Stunden gerechnet wird, die anfallen würden, falls der AN arbeitet, "wesentlich AN freundlicher" ?

DAS ist gerecht, mehr nicht

und um die Aussage des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zu verstehen, muß man auch kein Rechtsanwalt sein, denn sie ist - ausnahmsweise - mal recht einfach gefasst:

"Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert "

R
rkoch

17.04.2013 um 11:11 Uhr

sondern allenfalls "einfacher"

Nicht einmal das... Würde man immer mit Stunden rechnen, würde sich bei jedem Feiertag, Krank, Urlaubstag, wasauchimmerderGrundfürArbeitsausfallist, der Stand des Gleitzeitkontos verschieben. AN die davon betroffen wären, müssten immer nach so einem Ereignis erst einmal ihren aktuellen Stand des Zeitkontos eruieren, damit sie wissen, ob sie gleich noch einen Gleittag einlegen oder eher gehen können (bzw. sogar müssen! -- Grenzwerte!), oder ob sie Nacharbeiten müssen! Nacharbeiten ist ja oft gar nicht so einfach, was wenn gar nicht genug Arbeit zur Nacharbeit da ist? Und so müssten AN nach einem Feiertag am Freitag gleich mal irgendwie 3 Stunden abfeiern wenn anstatt der da fälligen 5 Stunden gleich 8 (also +3h) verrechnet würden! Lass mal den 25. Dezember, und damit den 1. Januar auf einen Freitag fallen! Das sind gleich 6h Plus! AN mit einem GZ-Kontostand nahe Maximum müssten gar kurz vor Weihnachten daran denken erstmal abzufeiern, damit sie nicht etwa in eine vereinbarte Kappung kommen!

Was soll daran "einfach" sein? Das führt für die AN schlicht ins Chaos!!

S
susanne63

01.06.2018 um 10:14 Uhr

wenn deine wochenarbeitszeit 40 std. bei einer 5tage-woche beträgt, dann zählt jeder krankentag, urlaubstag etc. 40/5 also 8std. egal wie du sonst an den tagen arbeitest! da wird halt die durschnittliche tgl. arbeitszeit gerechnet!

C
celestro

01.06.2018 um 17:46 Uhr

glaube nach 5 Jahren ist die Antwort uninteressant geworden. Zumal die Sache hier im Topic längst geklärt war und Du vor allem jetzt etwas schreibst, was darüber hinaus auch noch Unsinn ist.

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