Hallo Zusammen,
mein AG erstellt grad eine neue BV zur "Arbeitszeit" und hat einen Passus eingebaut, dass bei betrieblichen Gründen bzw. Notwendigkeiten die Mitbestimmung des BR kurzfristig z.Bsp. im Fall einer Havarie ausgesetzt werden kann und die Mehrarbeit vom AG mit dem Direktionsrecht angewiesen werden kann. Ist das rechtens? Und dann noch eine Frage: Gibt es eine genaue Definition von betrieblichen Gründen bzw. Notwendigkeiten? Vielen Dank.