Erstellt am 20.07.2011 um 18:05 Uhr von edgar
Hallo,
erst einmal, eine BV wird IMMER von zwei Partnern, also AG und BR oder BR und AG verhandelt und abgeschlossen.
Der AG kann hier nichts erzwingen der BR schon, der BR kann hier ggf. die Einigungsstelle anrufen. Also alles was euch nicht gefällt bleibt draußen.
Was versteht der AG unter Havarie??
Man könnte im besonderen Notfall, wenn keine kurzfristige Sitzung des BR möglich ist ggf. zugestehen, dass die für einen Tag notwendige begrenzte Mehrarbeit stattfinden kann und der BR dann am nächsten Tag informiert wird und dann seine MB nachholen kann.
Dann sollten aber diese Nitfälle abschließend und genau beschrieben werden. Weiter ist auch in diesen Fällen der BRV IMMER vorher zu verständigen und der kann notfalls ein Veto einlegen. Auch kann man in diesen Fällen die MB auf den BA übertragen, da dieser ja ggf. kurzfritiger zusammenkommen kann.
Ach ja, lasst den BV-Entwurf vorher von einem Anwalt prüfen, damit der AG euch nichts untergeschoben hat. Wenn der AG auf eure Forderungen nicht eingeht, erklärt ihm, dass ihr dann eine Einigungsstelle anruft.
Erstellt am 20.07.2011 um 19:21 Uhr von viktor
Mein Vorredner hat natürlich recht - ich stimme soweit zu.
Verhandeln ist angesagt. Aus meinen Erfahrungen hinsichtlich von Arbeitszeitregelungen reicht es eigentlich aus, wenn in der BV auf die Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Mehrarbeit verwiesen wird, wenn man von Notsituationen spricht.
Es gibt tonnenweise Rechtsprechung zum Thema Mehrarbeit und Notlagen und wie diese zu handhaben sind. Die Kommentare zum BetrVG (zu § 87) bieten einen guten Überblick.
Erstellt am 21.07.2011 um 08:25 Uhr von rkoch
> Der AG kann hier nichts erzwingen der BR schon, der BR kann hier ggf. die Einigungsstelle anrufen.
...... glaubst Du das wirklich?
1. kann natürlich auch der AG die Einigungsstelle anrufen
2. Entscheidet die Einigungsstelle nicht per definition pro BR, sondern ggf. auch pro AG.
In diesem Sinne geht eine Einigungsstelle aus wie das Hornberger Schießen. Ich sehe erstmal unmittelbar keinen Grund warum die Einigungsstelle dem AG nicht auch zugestehen sollte, das er in gewissen Fällen auch Handeln darf ohne weitere MBR des BR beachten zu müssen..... Es kommt halt auf die Argumentationslage an. Also: Doch, auch der AG hat das selbe Recht und die selbe Chance etwas zu erzwingen wie der BR.
> lasst den BV-Entwurf vorher von einem Anwalt prüfen
Schnipp, einfach so? Wer bezahlt das? Der AG auf jeden Fall nicht, außer in gewissen Fällen:
1. wenn auch er einen Anwalt beauftragt
2. als Sachverständigen nach §80 (3) BetrVG, wenn der interne Sachverstand des BR nachweislich nicht ausreicht und NUR nach Vereinbarung mit dem AG. Das wird aber regelmäßig nicht einfach so anwendbar sein, schließlich hat der BR andere Wege: Einigungsstelle, Schulungen. Da muss es schon um echtes Spezialwissen gehen damit das einfach so anzunehmen wäre. Arbeitszeit gehört da eher selten dazu, ggf. z.B. zum Spezialwissen über die Grenzen und rechtlich zwingenden Modalitäten eines Zeitkontos.
Insofern: gut gemeint aber u.U. gefääährlicher Rat.