Hallo Gleichgesinnte, auch in meinem Fall geht es um möglichen Zwangsurlaub. Was mich aber dabei mehr interessiert, ist/wäre eine klare Definition der Begründung für "dringende betriebliche Gründe"!
Sorry, hätte mich erst mal vorstellen sollen; bin BR- Vorsitzende und versuche gerade das Beste für alle Mitarbeiter zu erzielen.
Also, bei uns sind riesige Umbaumaßnahmen, so dass wir für 3 Monate eine ersatzweise Verkaufsfläche zur Verfüung gestellt bekommen, welche aber nur halb so groß wie unsere Jetzige ist. Dies bedeutet, dass mehr Verkaufspersonal zur Verfügung stehen wird, als Flächendeckend benötigt wird.
Ist das nun genaugenommen ein betrieblicher Grund, der zum Urlaubszwang führen kann?
Bisher habe ich keine genauen Richtlinien diesbezüglich finden können...Gruß Hanne