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Sind Umbaumaßnahmen ein Grund für Zwangsurlaub?

H
Hanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gleichgesinnte, auch in meinem Fall geht es um möglichen Zwangsurlaub. Was mich aber dabei mehr interessiert, ist/wäre eine klare Definition der Begründung für "dringende betriebliche Gründe"! Sorry, hätte mich erst mal vorstellen sollen; bin BR- Vorsitzende und versuche gerade das Beste für alle Mitarbeiter zu erzielen. Also, bei uns sind riesige Umbaumaßnahmen, so dass wir für 3 Monate eine ersatzweise Verkaufsfläche zur Verfüung gestellt bekommen, welche aber nur halb so groß wie unsere Jetzige ist. Dies bedeutet, dass mehr Verkaufspersonal zur Verfügung stehen wird, als Flächendeckend benötigt wird. Ist das nun genaugenommen ein betrieblicher Grund, der zum Urlaubszwang führen kann? Bisher habe ich keine genauen Richtlinien diesbezüglich finden können...Gruß Hanne

1.42504

Community-Antworten (4)

K
keiner

18.11.2011 um 22:44 Uhr

Hanne, versuche es einmal mit Annahmeverzug;)

http://www.betriebsratsqualifizierung.de/sites/betriebsratsqualifizierung.de/dateien/dokumentationen/arbeits-sozial-recht/Dr._H._Nause_Mitbestimmung_des_Betriebsrats_und_aktuelle_R.pdf

BAG, Urteil vom 9. Juli 2008, 5 AZR 80/07

  1. Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen und wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt.

Das wird nix mit seinem ersehnten "Zwangsurlaub"

G
gironimo

19.11.2011 um 15:09 Uhr

Und überhaupt könnt Ihr Euch auf einen Betriebsurlaub einigen, wenn Ihr dies für richtig haltet und die Konditionen stimmen. Schließlich besteht hier Mitbestimmung und ohne BR geht schon mal nix. Der AG muss sich mit Euch einigen (oder über die Einigungsstelle).

Im Übrigen: Ist es denn so, dass Verkaufspersonal bei Euch allein an der Flächengröße gekoppelt ist? Spielen nicht Verkaufsfälle, Kundenzahl und Beratungsbedarf eine größere Rolle?

R
rainerw

19.11.2011 um 20:17 Uhr

@Hanne

Schliesse mich da meinen Vorrednern an. Und in Anbetracht der Gesmtsituation möchte ich den Tipp geben, das ihr euch mal §111 BetrVG ff. anschaut.

R
rkoch

21.11.2011 um 10:44 Uhr

wäre eine klare Definition der Begründung für "dringende betriebliche Gründe"

Da das noch nicht beantwortet ist probier ich es mal.

Eine EINDEUTIGE Definition gibt es nicht. Aber grundsätzlich sind DRINGENDE betriebliche Gründe nur solche Gründe, die

  • unplanbar sind
  • bei Nichtbehebung unverhältnismäßig großen Schaden verursachen würden.

Insofern sind "Baumaßnahmen" niemals DRINGENDE betriebliche Gründe, da sie auf jeden Fall planbar sind.

WIE Ihr dieses Problem behebt ist Sache zwischen AG und AN bzw. BR. Aber das kann man ja entsprechend lange vorher planen, z.B. Betriebsurlaub, evtl. sogar Kurzarbeit, Vor- und Nacharbeit, etc. Irgendeine Lösung muss es geben, denn dem AG das ganze allein zuzuschieben wird nicht gutgehen. Aber mit DRINGENDEN betrieblichen Gründen hat das gar nichts zu tun.

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