Erstellt am 18.11.2011 um 21:44 Uhr von Keiner
Hanne, versuche es einmal mit Annahmeverzug;)
http://www.betriebsratsqualifizierung.de/sites/betriebsratsqualifizierung.de/dateien/dokumentationen/arbeits-sozial-recht/Dr._H._Nause_Mitbestimmung_des_Betriebsrats_und_aktuelle_R.pdf
BAG, Urteil vom 9. Juli 2008, 5 AZR 80/07
3) Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen und wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt.
Das wird nix mit seinem ersehnten "Zwangsurlaub"
Erstellt am 19.11.2011 um 14:09 Uhr von gironimo
Und überhaupt könnt Ihr Euch auf einen Betriebsurlaub einigen, wenn Ihr dies für richtig haltet und die Konditionen stimmen. Schließlich besteht hier Mitbestimmung und ohne BR geht schon mal nix. Der AG muss sich mit Euch einigen (oder über die Einigungsstelle).
Im Übrigen: Ist es denn so, dass Verkaufspersonal bei Euch allein an der Flächengröße gekoppelt ist? Spielen nicht Verkaufsfälle, Kundenzahl und Beratungsbedarf eine größere Rolle?
Erstellt am 19.11.2011 um 19:17 Uhr von rainerw
@Hanne
Schliesse mich da meinen Vorrednern an. Und in Anbetracht der Gesmtsituation möchte ich den Tipp geben, das ihr euch mal §111 BetrVG ff. anschaut.
Erstellt am 21.11.2011 um 09:44 Uhr von rkoch
> wäre eine klare Definition der Begründung für "dringende betriebliche Gründe"
Da das noch nicht beantwortet ist probier ich es mal.
Eine EINDEUTIGE Definition gibt es nicht. Aber grundsätzlich sind DRINGENDE betriebliche Gründe nur solche Gründe, die
- unplanbar sind
- bei Nichtbehebung unverhältnismäßig großen Schaden verursachen würden.
Insofern sind "Baumaßnahmen" niemals DRINGENDE betriebliche Gründe, da sie auf jeden Fall planbar sind.
WIE Ihr dieses Problem behebt ist Sache zwischen AG und AN bzw. BR. Aber das kann man ja entsprechend lange vorher planen, z.B. Betriebsurlaub, evtl. sogar Kurzarbeit, Vor- und Nacharbeit, etc. Irgendeine Lösung muss es geben, denn dem AG das ganze allein zuzuschieben wird nicht gutgehen. Aber mit DRINGENDEN betrieblichen Gründen hat das gar nichts zu tun.