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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Radiohören im Betrieb

M
Mythe
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb einen Mitarbeiter der das Radiohören sabotiert. Mit dem Argument wir zahlten ja keine GEZ-Gebühr. Wie verhält sich die Rechtslage.

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Community-Antworten (6)

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Matze

03.04.2011 um 14:42 Uhr

Tatsaechlich muss auch ein gewerblicher Betrieb GEZ-Gebuehren abfuehren, wenn Empfangseinrichtungen vorhanden sind. Dass das der Grund sein soll fuer die Sabotage, kann ich mir nicht vorstellen. Wilhelm Busch sagte schon: "Musik wird nicht immer als schoen empfunden, weil sie stets mit Geraeusch verbunden." Einigt Euch und macht eine Sammlung fuer die GEZ (ca. 5 Euro/Monat fuer die Betriebsstaette). Mit kollegialen Gruessen

C
charlot

03.04.2011 um 16:53 Uhr

Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Stellt das Unternehmen Rundfunkgeräte wie Radios, Radiorekorder oder Fernsehgeräte zur Verfügung, so hat das Unternehmen die Rundfunkgeräte anzumelden und die Gebühren zu zahlen.

Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.

Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte wie ein Laptop oder ein PDA (Personal Digital Assistant), mit denen Rundfunkprogramme über Angebote aus dem Internet empfangen werden können. Rundfunkgeräte müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Arbeitsstätte auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden.

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

Also, GEZ für jedes Radiogerät. Es können auch erhebliche Nachforderungen für die Vergangenheit anfallen. Oder sogar Anzeige für "Schwarzhören"

W
wölfchen

03.04.2011 um 20:04 Uhr

. . . und das Gerät muss einmal jährlich TÜV- geprüft werden ;-)

R
rkoch

04.04.2011 um 11:23 Uhr

Mich würde allerdings interessieren was unter "Sabotage" zu verstehen ist. Den MA alleine geht die GEZ Null komma nichts an (nur den AG!) und die Geräte sind nicht sein Eigentum insofern hat er nicht dran rumzufummeln. Was er machen kann: Er kann sich beim AG beschweren und wenn der sagt: "Das ist so in Ordnung" dann hat er die Füße stillzuhalten, sonst riskiert ER eine Abmahnung. Und so weit er womöglich die Geräte der Kollegen beschädigt macht er sich der Sachbeschädigung strafbar...

Also: Wen oder Was sabotiert der Kollege?

U
Ulrik

04.04.2011 um 11:54 Uhr

Oder möchte der Kollege einfach nur keine Musik bei arbeiten hören und fühlt sich dadurch gestört??

E
einediemitließt

04.04.2011 um 14:15 Uhr

wölfchen

******* . . . und das Gerät muss einmal jährlich TÜV- geprüft werden ;-) *****

Wenn das Radiogerät aber am Netz (220 Volt) hängt oder per Trafo der am Netz hängt, so muss es jährlichen Sicherheits-/Funktion-Kontrollen unterzogen werden. wie z.B. auch Mehrfachsteckdosen und Kaffeemaschienen.

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