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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrieb in NOT, oder NOT im Betrieb

A
Anfänger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Ich bin einköpfige Betriebsrat. In kurzem habe ich endlich BR 1 Seminar besucht. Und jetzt will GL eine BV über elektronische Zeiterfassung abschliessen, obwohl wir eine feste Arbeitzeiten und Pausen haben. Im Betrieb habe ich keine Betriebsratsraum ( an 3 PC: bei Meister, Vorarbeiter und im Planbüro kann ich meine E-Mails anschauen), keine Gesprächzeiten wegen Betriebsnotwendigkeiten ( obwohl 2 Stunden jeden Montag genehmigt) und so weiter. Ich weis nicht, wo ich anfangen soll. Habe keine Ahnung wie soll ich Schriftverkehr führen? Wenn jemand Musterschreiben senden kann über die BRSitzungen und Protokolls, wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (5)

L
Lernender

03.11.2011 um 09:20 Uhr

Du findest bei nahezu allen Anbietern von BR-Schulungen auf der website entsprechende Formulare für die BR.arbeit. Z.B bei IFB, AAS oder dem DGB. Auch hier bei der W.A.F findest du unter dem Button Service entsprechende Angebote.

Unter anderem auch ein Anforderungsschreiben für benötigte Arbeitsgrundlagen für Br.arbeit

G
gironimo

03.11.2011 um 09:55 Uhr

Ein erster Ansatz: Du teilst dem AG mit, dass Du Dich dem Thema so lange nicht widmen kannst - und somit eine elektronische Zeiterfassung nicht eingeführt wereden kann - bist Du den notwendigen Freiraum und Hilfsmittel hast, Dich dem Thema zu nähern.

Noch ein Hinweis. Die notwendige Zeit für die BR Arbeit ist nicht zu genehmigen. Der BR selbst entscheidet über die notwendiger Weise benötigte Zeit nach pflichtgemäßen Ermessen und meldet sich entsprechend an und ab. Daher solltest Du vielleicht auch gleich gegenüber dem AG anmerken, dass der Abschluß einer BV-Zeiterfassung sehr zeitintensiv ist (Informationen sammeln, BV-Text entwerfen, Verhandlungen u.s.w.)

W
wölfchen

03.11.2011 um 10:38 Uhr

. . . dem letzten Tipp von gironimo kann ich mich nur anschließen. Teile dem Arbeitgeber mit, dass Du als erstes ein Wochen-Seminar über elektronische Zeiterfassung besuchen wirst, vermutlich zusätzlich einen Experten hinzuziehen müsstest und wenigstens erst mal 3 Tage Zeit brauchst, um alles in die Wege zu leiten.

Etwa so: Sehr geehrter Herr Nimmersatt, Sie haben dem Betriebsrat den Vorschlag unterbreitet, eine BV über elektronische Zeiterfassung abzuschließen. In Vorbereitung teile ich Ihnen mit, dass ich am . . . . . Betriebsratsarbeit leisten werde. Ich muss ein passendes Seminar für mich heraussuchen und wegen einem kompetenten Experten recherchieren, den ich hinzuziehen möchte. Bitte sorgen Sie dafür, dass ich an diesen Tagen einen Computerarbeitsplatz zur Verfügung habe, an dem ich ungestört arbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen Anfänger

Bei uns haben sich auf diese Weise schon 3 BV (die wir nicht wollten) erledigt ;-)

P.S.: Im Normalfall musst Du nicht mitteilen, was Du in der Freistellung machen willst - in diesem Fall soll es abschreckend wirken - wegen der Kosten.

L
Lernender

03.11.2011 um 11:38 Uhr

Auch wenn ich nicht verstehen kann, wieso in einem kleinen Betrieb eine Zeiterfassung eingeführt wird, bitte auch an die möglicherweise begrenzten finanziellen Mittel des Unternehmens denken.

( jetzt könnt ihr alle über mich herfallen)

W
wölfchen

03.11.2011 um 13:30 Uhr

. . . nee, nee - ich falle nicht über Dich her, denn genau das ist ja der Knackpunkt! Ein Chef eines kleinen Unternehmens will eine BV abschließen, die eigentlich aus Sicht des BR gar nicht notwendig ist. Nun könnte man einerseits eine ellenlange Debatte mit dem Arbeitgeber führen, man kann das aber auch abkürzen, indem man erhebliche Kosten in Aussicht stellt, so dass der Chef veilleicht die Angelegenheit fallen lässt, wie eine heiße Kartoffel. Man sollte ihm ruhig vor Augen führen, dass man nicht gewillt ist, aus dem Ärmel und ungeschult eine Vereinbarung zu unterschreiben, deren Tragweite man gar nicht überblicken kann - dass er, wenn ihm das Thema jedoch so sehr am Herzen liegt, auch tief in die Tasche greifen muss . . .

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