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Urlaubsgeld in Teilzeit/Elternzeit

K
kurpfälzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege ist zur Zeit in Elternzeit, insgesamt 4 Monate mit 40% Teilzeit. Jetzt hat er Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen, aber so reduziert als würde er bis zum Jahresende mit 40% weiterarbeiten. Ihm wurde gesagt, den Rest, also für die kommenden Monate in denen er wieder von 40% auf 100% geht, also für diese Monaten dann das volle "monatliche" Urlaubsgeld bekommt, erhält er erst wenn er tatsächlich wieder 100% arbeitet. Richtig so, oder hätte nur für die 4 Monate gekürzt werden dürfen?

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

08.07.2011 um 16:38 Uhr

also ob richtig oder nicht, das weiß ich nicht, aber was machts für einen Unterschied, er bekommts doch, wenn auch etwas später...

K
Kurzarbeiter

08.07.2011 um 17:11 Uhr

Es ist zu unterscheiden zwische Urlaubsentgelt, dass bekommt JEDER AN, denn es ist quasi die Lohnfortzahlung und Urlaubsgeld. Darauf besteht kein grundsätzlicher Anspruch. AN können dieses freiwillig oder auf Grund eines TV zahlen. Bei TV.als grundlage ist dort das wann was und wie geregelt.

S
SuzieQ

08.07.2011 um 18:08 Uhr

kurpfälzer, das hat BAG für allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen entschieden, dass alleine die Bezeichnung als Urlaubsgeld nicht dazu führt, dass der Arbeitgeber neben dem Urlaub auch das Urlaubsgeld entsprechend dem Urlaub kürzen darf. Hat der Arbeitgeber die Zahlung von Urlaubsgeld ohne jede Einschränkung und unabhängig von der Urlaubsgewährung zugesagt, ist dies in voller Höhe auch während der Elternzeit zu zahlen. (BAG, Urteil v. 18.3.1997, 9 AZR 84/96) Allerdings hat ein anderer Senat des BAG aus der Verwendung des Begriffs Urlaubsgeld geschlossen, der mit dieser Bezeichnung verbundene Zweck schließe den Anspruch aus, wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befinde. (BAG, Urteil v. 14.8.1996, 10 AZR 70/96)

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