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Urlaubsgeld

A
anke
Jan 2018 bearbeitet

Wenn Urlaubsgeld je nach betl. Lage ausgezahlt wird, kann der BR dann mitbestimmen, wie das Geld verteilt wird? Was kann (muß) man machen, wenn der BR nicht gefragt worden ist?

5.18901

Community-Antworten (1)

P
pirat

17.06.2008 um 20:05 Uhr

@anke, die Frage nach einem TV erübrigt sich wohl......... Urlaubsgeld ist eine Freiwillige soziale Leistungen die dem § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt. lies mal.... http://www.aus-innovativ.de/themen/sonderzahlungen_6052.htm

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