Wenn Urlaubsgeld je nach betl. Lage ausgezahlt wird, kann der BR dann mitbestimmen, wie das Geld verteilt wird?
Was kann (muß) man machen, wenn der BR nicht gefragt worden ist?
@anke,
die Frage nach einem TV erübrigt sich wohl.........
Urlaubsgeld ist eine Freiwillige soziale Leistungen die dem § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt.
lies mal....
http://www.aus-innovativ.de/themen/sonderzahlungen_6052.htm