Urlaubsgeld
Wenn Urlaubsgeld je nach betl. Lage ausgezahlt wird, kann der BR dann mitbestimmen, wie das Geld verteilt wird? Was kann (muß) man machen, wenn der BR nicht gefragt worden ist?
Community-Antworten (1)
17.06.2008 um 20:05 Uhr
@anke, die Frage nach einem TV erübrigt sich wohl......... Urlaubsgeld ist eine Freiwillige soziale Leistungen die dem § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt. lies mal.... http://www.aus-innovativ.de/themen/sonderzahlungen_6052.htm
Verwandte Themen
Arglistige Täuschung - bei Regelungen zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo Kollegen, es soll ja bald Wihnachtsgeld geben, da kommt schon wieder mal neuer Ärger ins Haus. Es kamen mehrere neue MOtarbeiter auf den BR zu und fragten uns nach Rat. In unseren "neuere
Rückzahlung von Urlaubsgeld bei Wechsel in AT-Vertrag
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zum Urlaubsgeld. Dieses ist bei uns im Tarifvertrag wie folgt geregelt: "Alle Arbeitnehmer erhalten zum Tarifurlaub neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld"
LZ - Krank = Anspruch aufs Urlaubsgeld??
Älterein Kollege ist seit letztem Jahr durchgängig bis heute erkrankt und wird es auch bis Ende des Jahres wohl bleiben. Nun stellt er den Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch auf die Urlaubstage verf
Betriebsvereinbarung Urlaub
ÄlterHallo, wir haben Problem. Es gibt bei uns eine Betriebsvereinbarung Urlaub, in dieser ist seit 1992 Urlaubsgeld geregelt. 1994 hat dann die Geschäftsführung den Betriebsrat und die Personalabteilung
Tarifanpassung Urlaubsgeld Vereinbarung
ÄlterHallo Zusammen, hat von euch schon mal jemand einen Brief von AG bekommen in dem die nächste Tarifanpassung plus Urlaubsgeld Anpassung mit der Vermischung zur neuen Arbeitsplatzbeschreibung bekommen w