Erstellt am 03.07.2013 um 09:49 Uhr von gironimo
Die Frage kannst Du nur Dir selbst beantworten, wenn Du die BV komplett liest.
Da müssten dann schon weitere Angaben stehen, wann der Anspruch entsteht oder nicht. Steht da nichts weiter, dürfte es auch keine Einschränkung geben.
Aber lies mal genau nach ..... im Zweifelsfall einen Anwalt befragen.
Erstellt am 03.07.2013 um 09:55 Uhr von toninoel
Danke gironimo, es steht nur drin das es alle kriegen die bereits 6 monate im Unternehmen sind (sie ist schon über 2 Jahre da) und nur im falle einer eigenkündigung musse es zurückgezahlt werden. Ich bin ja auch der meinung sie müsse es bekommen, wollte mich nur noch mal kurz vergewissern bei euch.
Erstellt am 03.07.2013 um 14:37 Uhr von GuidoW
Hallo toninoel,
über 2 Jahre?
War sie mit oder ohne Sachgrund befristet?Ohne Sachgrund geht nur 2 Jahre, ansonsten kann sie auf unbefristet klagen/verlangen.
Wenn nicht , wie in manchen TV, ein Stichtag festgelegt ist, steht ihr das Geld zu.
Zumal es ja rückwirkend für ein Jahr ihrer vollen Beschäftigung gezahlt wird.
LG
Guido