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Urlaubsgeld

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toninoel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe mal eine Frage, Wir haben eine befristete Mitarbeiterin wo ihr Vertrag zum 30.06.2013 ausgelaufen ist nun rief Sie mich an und fragte warum sie kein Urlaubsgeld bekommen hat. Bei uns steht in der BV das wir das Urlaubsgeld nach erreichen der 2% des Umsatzes erhalten rückwirkend für das Jahr 2012. Steht dieser Mitarbeitertin das Urlaubsgeld zu?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

03.07.2013 um 11:49 Uhr

Die Frage kannst Du nur Dir selbst beantworten, wenn Du die BV komplett liest. Da müssten dann schon weitere Angaben stehen, wann der Anspruch entsteht oder nicht. Steht da nichts weiter, dürfte es auch keine Einschränkung geben.

Aber lies mal genau nach ..... im Zweifelsfall einen Anwalt befragen.

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toninoel

03.07.2013 um 11:55 Uhr

Danke gironimo, es steht nur drin das es alle kriegen die bereits 6 monate im Unternehmen sind (sie ist schon über 2 Jahre da) und nur im falle einer eigenkündigung musse es zurückgezahlt werden. Ich bin ja auch der meinung sie müsse es bekommen, wollte mich nur noch mal kurz vergewissern bei euch.

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GuidoW

03.07.2013 um 16:37 Uhr

Hallo toninoel,

über 2 Jahre? War sie mit oder ohne Sachgrund befristet?Ohne Sachgrund geht nur 2 Jahre, ansonsten kann sie auf unbefristet klagen/verlangen.

Wenn nicht , wie in manchen TV, ein Stichtag festgelegt ist, steht ihr das Geld zu. Zumal es ja rückwirkend für ein Jahr ihrer vollen Beschäftigung gezahlt wird.

LG Guido

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