Erstellt am 28.11.2019 um 11:33 Uhr von rtjum
gilt bei euch ein Tarifvertrag? Denn sowas ist normalerweise darin geregelt. Ungewöhnlich finde ich das auf jeden Fall.
Erstellt am 28.11.2019 um 11:48 Uhr von celestro
27 Tage Urlaub bei gerade einmal 56 Std. im Monat? Und reden wir hier vom Urlaubsgeld oder vom Urlaubsentgelt?
Es gilt unter anderem:
"TzBfG § 5 Benachteiligungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen."
"gilt bei euch ein Tarifvertrag? Denn sowas ist normalerweise darin geregelt."
ein Passus in einem TV, der ein Urlaubsgeld nur dann vorsieht, wenn man im Sommer Urlaub nimmt, würde mMn von jedem Gericht direkt einkassiert werden.
Erstellt am 28.11.2019 um 12:21 Uhr von BRHamburg
Als Teilzeit Mitarbeiter steht dir auch nur Anteilig Urlaubsgeld zu, im Verhalten deiner Stundenanzahl zu einer Volltagskraft. Es ist ungewöhnlich das das Urlaubsgeld jeweils beim Urlaub gezahlt wird. In der Regel wird Urlaubsgeld zu einem festen Termin gezahlt.
Erstellt am 28.11.2019 um 12:30 Uhr von moreno
Ich sehe es nicht als ungewöhnlich an wenn Urlaubsgeld auch in Zusammenhang mit dem genommenen Urlaub gezahlt wird. Ist bei meiner Frau auch so. Aber bevor Dietz uns nicht sagt ob es einen Tarif gibt dann können wir lange raten! In einem Betrieb ohne Tarif und Betriebsrat kann der AG natürlich auch solche Regelungen aufstellen.
Erstellt am 28.11.2019 um 13:43 Uhr von rtjum
"ein Passus in einem TV, der ein Urlaubsgeld nur dann vorsieht, wenn man im Sommer Urlaub nimmt, würde mMn von jedem Gericht direkt einkassiert werden."
gebe ich Dir völlig Recht, meine Frage zielte auch mehr darauf ob denn nun überhaupt ein TV beim Fragesteller gilt, denn dann kann er, soweit er denn Mitglied der Gew ist, dort ja recht einfach nachschauen, ansonsten, z.B. auch bei uns in der Branche in einigen Tarifbezirken noch so im TV geregelt Urlaubsgeld wird immer dann ausbezahlt wenn man Urlaub nimmt.
Erstellt am 28.11.2019 um 13:48 Uhr von celestro
"Ich sehe es nicht als ungewöhnlich an wenn Urlaubsgeld auch in Zusammenhang mit dem genommenen Urlaub gezahlt wird. Ist bei meiner Frau auch so."
Sicher, dass es sich dabei nicht um das Urlaubsentgelt handelt?