Urlaubsgeld bei Teilzeit
ich habe lt. Vertrag 27 Tage Urlaub. 8 Tage habe ich im Mai 2019 genommen und dafür 74 € Urlaubsgeld bekommen. Die17 Tage habe ich jetzt im November 2019 genommen und kein Urlaubsgeld bekommen mit der Begründung das es Urlaubsgeld nur für Sommerurlaub gibt. Ist das denn rechtens ? Ich habe ein Teilzeitbeschäftigung mit 56 Std./mtl.. 3 Tage die Woche mit 14 Std. Arbeitszeit wöchentlich, ( Montags - Mittwochs - Freitags )bei einer 6 Tage Woche. Je Tag werden 2 Std. und 10 Min. zugrundegelegt.
Community-Antworten (6)
28.11.2019 um 12:33 Uhr
gilt bei euch ein Tarifvertrag? Denn sowas ist normalerweise darin geregelt. Ungewöhnlich finde ich das auf jeden Fall.
28.11.2019 um 12:48 Uhr
27 Tage Urlaub bei gerade einmal 56 Std. im Monat? Und reden wir hier vom Urlaubsgeld oder vom Urlaubsentgelt?
Es gilt unter anderem:
"TzBfG § 5 Benachteiligungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen."
"gilt bei euch ein Tarifvertrag? Denn sowas ist normalerweise darin geregelt."
ein Passus in einem TV, der ein Urlaubsgeld nur dann vorsieht, wenn man im Sommer Urlaub nimmt, würde mMn von jedem Gericht direkt einkassiert werden.
28.11.2019 um 13:21 Uhr
Als Teilzeit Mitarbeiter steht dir auch nur Anteilig Urlaubsgeld zu, im Verhalten deiner Stundenanzahl zu einer Volltagskraft. Es ist ungewöhnlich das das Urlaubsgeld jeweils beim Urlaub gezahlt wird. In der Regel wird Urlaubsgeld zu einem festen Termin gezahlt.
28.11.2019 um 13:30 Uhr
Ich sehe es nicht als ungewöhnlich an wenn Urlaubsgeld auch in Zusammenhang mit dem genommenen Urlaub gezahlt wird. Ist bei meiner Frau auch so. Aber bevor Dietz uns nicht sagt ob es einen Tarif gibt dann können wir lange raten! In einem Betrieb ohne Tarif und Betriebsrat kann der AG natürlich auch solche Regelungen aufstellen.
28.11.2019 um 14:43 Uhr
"ein Passus in einem TV, der ein Urlaubsgeld nur dann vorsieht, wenn man im Sommer Urlaub nimmt, würde mMn von jedem Gericht direkt einkassiert werden." gebe ich Dir völlig Recht, meine Frage zielte auch mehr darauf ob denn nun überhaupt ein TV beim Fragesteller gilt, denn dann kann er, soweit er denn Mitglied der Gew ist, dort ja recht einfach nachschauen, ansonsten, z.B. auch bei uns in der Branche in einigen Tarifbezirken noch so im TV geregelt Urlaubsgeld wird immer dann ausbezahlt wenn man Urlaub nimmt.
28.11.2019 um 14:48 Uhr
"Ich sehe es nicht als ungewöhnlich an wenn Urlaubsgeld auch in Zusammenhang mit dem genommenen Urlaub gezahlt wird. Ist bei meiner Frau auch so."
Sicher, dass es sich dabei nicht um das Urlaubsentgelt handelt?
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