Hallo Kollegen!

Ein Kollege sollte betriebsbedingt an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen, welche morgens um 8.00 Uhr begann. Da der Schulungsort ca. 4 Std. Autofahrt entfernt ist, reiste er in Absprache mit seinem Vorgesetzten am Sonntag an. Die Firma hat nun die Übernachtungskosten bezahlt, aber die Reisezeit nicht als Arbeitszeit anerkannt.

Gibt es einen Anspruch des Kollegen auf Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit? Es gibt bei uns noch keine Dienstreiseordnung (BV ist in Arbeit).