Reisezeit zu einer Schulungsmaßnahme am Sonntag = Arbeitszeit?
Hallo Kollegen!
Ein Kollege sollte betriebsbedingt an einer Schulungsmaßnahme teilnehmen, welche morgens um 8.00 Uhr begann. Da der Schulungsort ca. 4 Std. Autofahrt entfernt ist, reiste er in Absprache mit seinem Vorgesetzten am Sonntag an. Die Firma hat nun die Übernachtungskosten bezahlt, aber die Reisezeit nicht als Arbeitszeit anerkannt.
Gibt es einen Anspruch des Kollegen auf Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit? Es gibt bei uns noch keine Dienstreiseordnung (BV ist in Arbeit).
Community-Antworten (6)
04.07.2011 um 17:25 Uhr
Das gleiche Thema hatten wir auch schonmal und ein Anwalt hat mir dann erklärte, dass die Fahrzeit keine Arbeitszeit ist, außer es sei denn man hätte etwas entsprechendes im Betrieb vereinbart.
Dies scheint jedoch bei Euch nun nicht der Fall zu sein, so dass die Fahrzeit keine Arbeitszeit ist.
04.07.2011 um 18:28 Uhr
Es gab so glaube ich sogar eine BAG Entscheidung, Anreise am arbeitsfreien Sonntag ist zumutbar. Der Grundsatz ist aber "Anreise während der Arbeitszeit"
05.07.2011 um 02:04 Uhr
Hallo seesee, Vielleicht hilft Dir/ euch ja der folgende Link weiter wenn Du den Text bis zum Ende verfolgst. http://www.wer-weiss-was.de/theme215/article3346757.html Er kann nur ein Weg zu einer zukünftigen Entscheidungsfindung sein.
In eurem vorliegendem Fall würde ich mal prüfen wie diese Absprache ausgesehen hat. Ist dies vom Vorgesstzten gekommen oder vom Mitarbeiter? Weiter die Frage ob der Vorgesetzte überhaupt eine Befugnis hat derartige Entscheidungen zu treffen oder abzusprechen.
05.07.2011 um 03:11 Uhr
das Thema ist ein Klassiker
wenn der AG anordnet, per PKW anzureisen, und man selbst am Steuer sitzt, handelt es sich um vergütungspflichtige Arbeitszeit
wenn der AG es dem AN freistellt, wie er zum Schulungsort kommt, der AN aber das Auto wählt, schaut es schon wieder anders aus
wenn der AG eine Übernachtung zahlt, die Anreise aber nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten lassen will, scheint mir das als ertragbarer Kompromiss. solange er die Fahrtkosten übernimmt
man könnte ja auch gezwungen sein, um 04ooh morgens loszufahren - ohne Übernachtung
05.07.2011 um 05:40 Uhr
Südmann, Klassiker haben es an sich das sie immer wieder kehren. smile.
Wie Du richtig bemerkt hast: "wenn der AG es anordnet......" In diesem Fall hier war es aber nicht der AG sonder es ist die Rede von einem Vorgesetzten. Daher meine Frage ob er es überhaupt anordnen darf oder die Befügnis besitzt derartige Absprachen zu treffen. Die Sache mit dem Kompromiss könnte ich ja auch noch so sehen. Wenn dann ein Mitarbeiter aber um 4:00 Uhr los fährt (hier der Fall 4 Std. fahrt)weil der AG es anordnet, dann passte es nicht wenn er anschliessend noch 8 Std. Schulung hat. Macht insgesamt 12 Std. Und wie Du ja selbst schreibst wäre es in dem Fall vergütungsplichtige Arbeitszeit. 12 Std.? Und wann hat der Arbeitnehmer am Vortag aufgehört zu arbeiten(Ruhezeit). Was ist wenn er Spätschicht gehabt hätte? Nichts ist so wie es ist oder zu sein scheint.
05.07.2011 um 10:38 Uhr
@all Nur mal so am Rande... ...eine BV Dienstreise KANN man machen - der AG muss sie aber NICHT unterschreiben.
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