Erstellt am 18.03.2009 um 13:28 Uhr von Michelvon
Das LAG Niedersachsen gibt mit seinem Urteil vom 20.7.2005, 15 Sa 1812/04, die Antwort:
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt grundsätzlich zwar nur bis zu 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Die Fahrtzeiten sind jedoch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Von daher ist es zulässig, wenn Ihr Mitarbeiter wegen Dienstreisen mehr als 10 Stunden am Tag unterwegs ist. Anders sieht es nur aus, wenn das Reisen zu seinen Hauptleistungspflichten gehört, wie etwa bei Berufskraftfahrern.
Auch wenn Ihr Mitarbeiter während der Fahrt teilweise arbeitet (z. B. Akten studiert), wird die Fahrtzeit nicht auf die 10-Stunden-Grenze angerechnet – vorausgesetzt, er kann selbst entscheiden, ob und wann er arbeitet und in welchen Zeiten er ruht. Anders als beim Bereitschaftsdienst – der als Arbeitszeit gilt – muss der Mitarbeiter sich ja nicht die ganze Zeit zur Verfügung halten, um bei Bedarf arbeiten zu können.
Erstellt am 19.03.2009 um 13:30 Uhr von fhs
noch eine Frage zu obigen Thema.
wie sieht es aus wenn man selbst mit einem Fahrzeug fährt? bzw. wie lange darf man dann fahren? > RISIKO eines Unfalls durch Übermüdung.
Wie sieht es dann mit der Ruhezeit von 11Stunden zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn aus?