Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Reisezeiten am Pfingsmontag. Folgende Situation: Der Vertriebsleiter und einer seiner Mitarbeiter (beide Vertriebsaußendienst, Vertriebsleiter AT (kein leitender Angestellter), Mitarbeiter tariflicher Angestellter) fliegen zu Kundenbesuchen ins Ausland. Der Zeitplan sieht vor: Am späten Nachmittag des Pfingstmontags mit dem Dienstwagen zum Flughafen, von dort dann mit dem Flugzeug ins Ausland, am Dienstag dort Kundenbesuche. Der Betriebsrat sieht hier Feiertagsarbeit, die vom Betriebsrat genehmigt werden muss und die zudem bei der zuständigen Landesbehörde anzumelden ist. Die PA sieht keine Feiertagsarbeit, da es sich um Reisezeit handelt und nicht um Arbeitszeit (wie gesagt, beide sind im Verkaufsaußendienst). Für eine Genehmigung bei der Landesbehörde sieht die PA keine Notwendigkeit, da es sich nicht um gewerbliche Arbeit handeln würde.
Der Abteilungsleiter hat nun verlauten lassen, dass er und sein Mitarbeiter die Zeiten am Pfingstmontag nicht angerechnet bekommen sollen, damit wären alle Tätigkeiten am Pfingstmontag Privatsache.
Bevor der Zoff hier jetzt richtig losgeht: Hat jemand von Euch Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Konstellation?