Erstellt am 17.07.2016 um 09:50 Uhr von gironimo
Ja - oder Antrag auf Zustimmung zur versetzten Arbeitszeit.
Erstellt am 17.07.2016 um 09:56 Uhr von blackjack
Kommt darauf an.
Reisezeiten, die der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit im Zustand der Entspannung verbringen kann, zählen nicht zur Arbeitszeit. Für solche Zeiten steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu.