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Reisezeit am Sonntag

A
Acertom
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

wir haben ein kleines Problem. Monteure von uns müssen im Mai nach China auf Montage. Der Flug ist an einem Sonntag. Müssen wir dem Gewerbeaufsichtsamt melden das diese Monteure am Sonntag zu Ihrer Arbeitsstätte reisen ?

Reisezeit = Arbeitszeit ?

Im ArbZG finden wir nichts genaues . nur das eigentlich Sonntag nicht gearbeitet werden darf.

Vielen dank für eine kurze Info

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

26.02.2016 um 10:05 Uhr

Man muss unterscheiden zwischen Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und vergütungspflichtige Arbeitszeit

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