Erstellt am 23.06.2011 um 13:22 Uhr von charlot
Es besteht ein MB doch der BR wird es wohl nicht ändern können. Ganz wichtig ist hier auch die Art der Tätigkeit. In bestimmten Bereichen ist es ggf. sogar verboten.
Auch bedenken die Kaffeetasse kann umfallen/ umgestoßen werden und der Kaffee dann übr den PC/Tastatur laufen und diese beschädigen oder die Akte verunreinigen.
Es gibt kein Grundrecht, welches essen und trinken direkt am Arbeitsplatz erlaubt. Auch gibt es hier kein Gewohnheitsrecht.
Aber, man wird wohl auch nicht dem Bauarbeiter das Trinken (Alkoholfrei) am Arbeitspaltz verbieten können.
Will ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den Personalrat einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz – 5 K 819/03.MZ – hervor.
Erstellt am 23.06.2011 um 13:57 Uhr von gastbr
wir sind in einem Callcenter und haben verteilt über den Tag tätigkeiten wo nicht mitdem Kunden geredet wird und da essen die halt kurz was falls die Pause noch nicht ansteht.
Erstellt am 23.06.2011 um 15:17 Uhr von Kurzarbeiter
Bleibt dabei wie Charli es oben beschireben hat, der AG kann muss nur den BR beteiligen sofern es einen gibt. Gibt es keinen ordnet er es einfach an. Wer es dann nicht beachtet muss mit Maßnahmen des AG rechnen.
Erstellt am 23.06.2011 um 17:01 Uhr von blackseven
http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/vg-mainz-kein-generelles-ess-und-trinkverbot-am-arbeitsplatz-ohne-personalrat/
Erstellt am 11.07.2011 um 14:01 Uhr von gastbr
Vielen Dank,
damit wäre alles klar...
Erstellt am 11.07.2011 um 19:06 Uhr von keiner
Der Anwalt Michael Felser, dessen Spezialgebiet Arbeitsrecht ist, hat sich dieser Frage angenommen.
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer seinen Mitarbeitern verbieten, Speisen oder Getränke am Arbeitsplatz zu sich zu nehmen.
Dies muß allerdings durch einen Aushang oder eine interne Mail dokumentiert sein.
Wird allerdings das Essen am Arbeitsplatz verboten, so hat der Arbeitnehmer das recht auf eine 30 minütige Mittagspause.
Ist das Essen am Arbeitsplatz erlaubt, und es kommt zu materiellen Schäden (z. B. beim Ausschütten des Kaffees über der Tastatur), so hat der Mitarbeiter den Schaden zu bezahlen.
charlot, denkst du das urteil des bundesverwaltungsgerichtes aufgrund der klage eines personalrates, greift hier?
Erstellt am 12.03.2019 um 11:09 Uhr von kati.flam
Wir sind ein Unternehmen mit Callcentertätigkeiten. Uns hat man acuh das Essen am Arbeittsplatz verboten. Allerdings hat uns ein Anwalt für Arbeitsrecht gesagt,dass dies Mitbestimmungspflichtig ist und daher wollten wir dagegen vorgehen und eine BV verfassen. Wenn ich mir jetzt die Antworten so durchlese hört sich das für mich so an, dass dies überhaupt nichts bringt?