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Essen und trinken am Arbeitsplatz

G
GastBR
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bei uns auf Arbeit wurde kürzlich durch den Arbeitgeber jegliches Essen (auch snacks uws. einfach alles) und offene gläser sowie Tassen am Arbeitsplatz verboten.

ich meine wenn jemand anfängt am arbeitsplatz da ein Mittagsmenü zu essen sehe ich das ja noch ein das da zu weit geht aber wenn sich jemand da ein Apfelstücke hinstellt und zwischendurch zusich nimmt habe ich da keine Sorgen sowie kaffetasse ist doch gang und gebe ich sehe da kein Problem,

desweiteren machen wir das schon seit ewigkeiten und es ist noch nie irgendwas passiert weil wir sorgsam darauf achten womit man diese Anweisung begründen könne aber der AG meint einfach nur er will das nicht usw.

meiner Meinung nach besteht da doch ein Mitbestimmungsrecht und wir können ggf. gegen diese Anweisung vorgehen oder sehe ich da etwas falsch?

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Community-Antworten (7)

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charlot

23.06.2011 um 15:22 Uhr

Es besteht ein MB doch der BR wird es wohl nicht ändern können. Ganz wichtig ist hier auch die Art der Tätigkeit. In bestimmten Bereichen ist es ggf. sogar verboten.

Auch bedenken die Kaffeetasse kann umfallen/ umgestoßen werden und der Kaffee dann übr den PC/Tastatur laufen und diese beschädigen oder die Akte verunreinigen.

Es gibt kein Grundrecht, welches essen und trinken direkt am Arbeitsplatz erlaubt. Auch gibt es hier kein Gewohnheitsrecht.

Aber, man wird wohl auch nicht dem Bauarbeiter das Trinken (Alkoholfrei) am Arbeitspaltz verbieten können.

Will ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den Personalrat einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz – 5 K 819/03.MZ – hervor.

G
gastbr

23.06.2011 um 15:57 Uhr

wir sind in einem Callcenter und haben verteilt über den Tag tätigkeiten wo nicht mitdem Kunden geredet wird und da essen die halt kurz was falls die Pause noch nicht ansteht.

K
Kurzarbeiter

23.06.2011 um 17:17 Uhr

Bleibt dabei wie Charli es oben beschireben hat, der AG kann muss nur den BR beteiligen sofern es einen gibt. Gibt es keinen ordnet er es einfach an. Wer es dann nicht beachtet muss mit Maßnahmen des AG rechnen.

G
gastbr

11.07.2011 um 16:01 Uhr

Vielen Dank,

damit wäre alles klar...

K
keiner

11.07.2011 um 21:06 Uhr

Der Anwalt Michael Felser, dessen Spezialgebiet Arbeitsrecht ist, hat sich dieser Frage angenommen.

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer seinen Mitarbeitern verbieten, Speisen oder Getränke am Arbeitsplatz zu sich zu nehmen.

Dies muß allerdings durch einen Aushang oder eine interne Mail dokumentiert sein. Wird allerdings das Essen am Arbeitsplatz verboten, so hat der Arbeitnehmer das recht auf eine 30 minütige Mittagspause.

Ist das Essen am Arbeitsplatz erlaubt, und es kommt zu materiellen Schäden (z. B. beim Ausschütten des Kaffees über der Tastatur), so hat der Mitarbeiter den Schaden zu bezahlen.

charlot, denkst du das urteil des bundesverwaltungsgerichtes aufgrund der klage eines personalrates, greift hier?

K
kati.flam

12.03.2019 um 12:09 Uhr

Wir sind ein Unternehmen mit Callcentertätigkeiten. Uns hat man acuh das Essen am Arbeittsplatz verboten. Allerdings hat uns ein Anwalt für Arbeitsrecht gesagt,dass dies Mitbestimmungspflichtig ist und daher wollten wir dagegen vorgehen und eine BV verfassen. Wenn ich mir jetzt die Antworten so durchlese hört sich das für mich so an, dass dies überhaupt nichts bringt?

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