Sehbehindertengerechter Arbeitsplatz
Hallo zusammen,
wir sind ein 7-köpfiges Gremium, wobei ein Mitglied blind ist. Gleichzeitig ist der Kollege auch unser Schwerbehindertenvertreter. Dieser darf das BR-Büro für seine Tätigkeit als SBV mitbenutzen und möchte nun eine sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung für das BR-Büro beantragen. Dabei soll ich als BR-Vorsitzender die Materialanforderung genehmigen. Wir haben im Betrieb eine Physioabteilung in welcher der Kollege, als Masseur beschäftigt ist. Sein Büroarbeitsplatz ist bereits sehbehindertengerecht ausgestattet, befindet sich aber an der Anmeldung der physiologischen Praxis. Da er dort im Rahmen der SBV-Tätigkeit keine persönlichen Gespräche führen kann, haben wir der Mitbenutzung des BR-Büro zugestimmt. Meiner Meinung nach reicht die sehbehindertengerechte Ausstattung seines normalen Arbeitsplatzes aus, um seiner Tätigkeit als BR-Mitglied gerecht zu werden. Wir haben diesbezüglich im Gremium auch keinen Beschluss gefasst, da er diese Ausstattung für seine SBV-Tätigkeit beantragen wollte. Daher bin ich der Meinung, dass ich diese Materialanforderung nicht genehmigen muss, immerhin sind es etwas mehr als 26.000 €. Gerne würde ich Eure Meinungen / Erfahrungen dazu hören. Vielen Dank im Voraus. VG
Community-Antworten (3)
17.01.2023 um 16:07 Uhr
Der Arbeitgeber hat die notwendigen Kosten der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX § 179 Abs. 8 und 9 zu tragen. Der Ansprechpartner für Euren SBV ist der AG und nicht der BR.
17.01.2023 um 16:44 Uhr
"Der Ansprechpartner für Euren SBV ist der AG und nicht der BR."
Sehe ich auch so!
"Daher bin ich der Meinung, dass ich diese Materialanforderung nicht genehmigen muss, immerhin sind es etwas mehr als 26.000 €."
Richtig ... musst Du nicht und darfst Du mMn auch nicht. Der BR hat damit nichts zu tun (siehe auch Post von moreno).
17.01.2023 um 17:39 Uhr
....... und wenn ich dann sehe für welchen Schwachsinn ganz andere Beträge zum Fenster raus geworfen werden, dann beeindrucken mich 26.000,- € auch nicht mehr besonders,
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