Hallo zusammen,

wir sind ein 7-köpfiges Gremium, wobei ein Mitglied blind ist. Gleichzeitig ist der Kollege auch unser Schwerbehindertenvertreter. Dieser darf das BR-Büro für seine Tätigkeit als SBV mitbenutzen und möchte nun eine sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung für das BR-Büro beantragen. Dabei soll ich als BR-Vorsitzender die Materialanforderung genehmigen.
Wir haben im Betrieb eine Physioabteilung in welcher der Kollege, als Masseur beschäftigt ist. Sein Büroarbeitsplatz ist bereits sehbehindertengerecht ausgestattet, befindet sich aber an der Anmeldung der physiologischen Praxis. Da er dort im Rahmen der SBV-Tätigkeit keine persönlichen Gespräche führen kann, haben wir der Mitbenutzung des BR-Büro zugestimmt.
Meiner Meinung nach reicht die sehbehindertengerechte Ausstattung seines normalen Arbeitsplatzes aus, um seiner Tätigkeit als BR-Mitglied gerecht zu werden. Wir haben diesbezüglich im Gremium auch keinen Beschluss gefasst, da er diese Ausstattung für seine SBV-Tätigkeit beantragen wollte.
Daher bin ich der Meinung, dass ich diese Materialanforderung nicht genehmigen muss, immerhin sind es etwas mehr als 26.000 €.
Gerne würde ich Eure Meinungen / Erfahrungen dazu hören.
Vielen Dank im Voraus.
VG